Belgien hat ein neues Kooperationsprotokoll zwischen der Föderalen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP) und der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASFC) eingeführt, um die behördliche Kontrolle an der Schnittstelle zwischen Lebensmittel- und Pharmabranche zu verbessern. Das Abkommen tritt im Januar 2026 in Kraft und strafft die Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln, angereicherten Lebensmitteln, Spezialnahrung, Fütterungsarzneimitteln und Tierarzneimitteln entlang der gesamten Vertriebskette.
Eine wesentliche Neuerung ist die Übertragung bestimmter lebensmittelrechtlicher Kontrollen an FAMHP-Inspektoren, die nun im Auftrag der FASFC Inspektionen (einschließlich Probenahmen und Kennzeichnungskontrollen) in Apotheken und im Großhandel durchführen können. Dies führt zu einem stärker integrierten, aber strengeren Compliance-Umfeld für Unternehmen.
Das Protokoll legt zudem klare Zuständigkeiten für den Umgang mit Verstößen fest, einschließlich einer 24-Stunden-Meldepflicht bei schwerwiegenden Risiken für die öffentliche Gesundheit. Allerdings bleibt die Rechtslage für Grenzprodukte (z. B. pflanzliche Erzeugnisse und hochdosierte Nährstoffe) ungewiss, da die Einstufung als Lebensmittel oder Arzneimittel nach EU-Recht weiterhin von Fall zu Fall erfolgt.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Belgien, Nahrungsergänzungsmittel, angereicherte Lebensmittel, Spezialnahrung.