Belgien hat ein neues Kooperationsprotokoll zwischen der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP) und der Föderalagentur für die Sicherheit der Lebensmittelkette (FASFC) eingeführt, um die behördliche Kontrolle an der Schnittstelle zwischen Lebensmitteln und Pharmazeutika zu verbessern. Das Abkommen, das ab Januar 2026 in Kraft tritt, optimiert die Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln, angereicherten Lebensmitteln, Spezialnahrung, medizinierten Futtermitteln und Tierarzneimitteln entlang der gesamten Vertriebskette.
Eine wichtige Neuerung ist die Übertragung bestimmter lebensmittelrechtlicher Kontrollen an FAMHP-Inspektoren, die nun im Auftrag der FASFC Inspektionen (einschließlich Probenahme und Kennzeichnungsprüfungen) in Apotheken und im Großhandel durchführen können. Dies schafft ein integrierteres, aber auch strengeres Compliance-Umfeld für Unternehmen.
Das Protokoll legt auch klare Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Verstößen fest, einschließlich einer 24-Stunden-Meldepflicht bei schwerwiegenden Risiken für die öffentliche Gesundheit. Für Grenzprodukte (z. B. pflanzliche Produkte und hochdosierte Nährstoffe) bleibt jedoch die regulatorische Unsicherheit bestehen, da die Klassifizierung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln weiterhin von Fall zu Fall nach EU-Recht erfolgt.

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