Am 20. Januar 2026 leitete die brasilianische Gesundheitsaufsichtsbehörde Agência Nacional de Vigilância Sanitária (Anvisa) zwei öffentliche Konsultationen ein (Consulta Pública Nr. 1.380/2026), in denen Interessengruppen und die Öffentlichkeit aufgefordert wurden, Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Verpackungen für Kosmetika und Parfüms einzureichen. Die Vorschläge befassen sich mit technischen Anforderungen und bewährten Verfahren für die Portionierung (Fracionamento) von Produkten sowie die Wiederverwendung von Verpackungen für Körperpflegeprodukte, Kosmetika und Parfüms, die direkt an Verbraucher verkauft werden. Sie definieren zudem die Produktkategorien, die für diese Aktivitäten in Frage kommen, was die Bemühungen zur Modernisierung und Erweiterung des derzeitigen Rechtsrahmens widerspiegelt. Ziel der Konsultationen ist es, bestehende Normen zu aktualisieren, indem klare Richtlinien zu Dokumentation, Personalschulung, Einrichtungen, Ausrüstung, Hygiene, Beschwerde- und Rückrufverfahren sowie Kosmetovigilanz festgelegt werden, wobei gleichzeitig Produktqualität, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden sollen. Beiträge können bis zum 21. März 2026 über elektronische Formulare auf dem Portal der Anvisa eingereicht werden. Diese Maßnahmen haben potenzielle Auswirkungen auf Hersteller, Händler und Einzelhändler, die auf dem brasilianischen Kosmetik- und Parfümmarkt Umverpackungs- und Verpackungswiederverwendungspraktiken anwenden.

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Anvisa; Öffentliche Konsultation; Kosmetikverpackungen; Parfümverpackungen; Wiederverwendung von Verpackungen; Praktiken der Umverpackung; Technische Anforderungen; Aktuelles aus der Regulierung; Fristen für die Konsultation