Am 6. April 2026 hat der Gesetzgeber von Kalifornien den Gesetzentwurf „Assembly Bill 1603“ geändert, um umfassende Beschränkungen für die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Pestiziden einzuführen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zulassung oder Neuzulassung von Pestiziden zu verbieten, die absichtlich zugesetzte PFAS enthalten, die zuvor nicht genehmigt wurden. Außerdem werden ab dem 1. Januar 2028 Kennzeichnungsvorschriften eingeführt, die vorschreiben, dass auf solchen Produkten angegeben werden muss, dass sie PFAS enthalten und die Umwelt kontaminieren können. Ab dem 1. Juli 2028 würden PFAS-haltige Pestizide als beschränkte Stoffe eingestuft, für deren Verwendung Genehmigungen erforderlich wären und deren Einsatz öffentlich bekannt gegeben werden müsste. Der Gesetzentwurf schreibt ferner vor, dass die Aufsichtsbehörden Anwendungsbedingungen festlegen und die Verwendung in bestimmten Gebieten verbieten können. Ab dem 1. Januar 2030 sieht der Gesetzentwurf ein Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Verwendung bestimmter, in der Liste aufgeführter PFAS-haltiger Pestizide vor. Ein umfassenderes Verbot, das alle Pestizide mit absichtlich zugesetzten PFAS abdeckt, würde ab dem 1. Januar 2035 in Kraft treten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Umweltverschmutzung zu verringern, die Exposition des Menschen gegenüber PFAS zu begrenzen und persistente und gefährliche Chemikalien aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu verbannen.

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