Am 6. April 2026 änderte die kalifornische Legislative den Gesetzentwurf 1603, um umfassende Beschränkungen für die Verwendung von Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Pestiziden einzuführen. Der Gesetzentwurf schlägt vor, die Registrierung oder erneute Registrierung von Pestiziden zu verbieten, die absichtlich hinzugefügte PFAS enthalten und die zuvor nicht genehmigt wurden. Er führt auch Kennzeichnungspflichten ab dem 1. Januar 2028 ein, die vorschreiben, dass solche Produkte PFAS enthalten und die Umwelt kontaminieren können. Ab dem 1. Juli 2028 würden PFAS-haltige Pestizide als eingeschränkte Materialien eingestuft, was Genehmigungen für ihre Verwendung und die öffentliche Offenlegung ihrer Anwendung erfordert. Die Gesetzgebung schreibt ferner vor, dass die Regulierungsbehörden Anwendungsbedingungen festlegen und die Verwendung in bestimmten Gebieten verbieten können. Ab dem 1. Januar 2030 schlägt der Gesetzentwurf vor, die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung bestimmter gelisteter PFAS-haltiger Pestizide zu verbieten. Ein umfassenderes Verbot, das alle Pestizide mit absichtlich hinzugefügten PFAS abdeckt, würde ab dem 1. Januar 2035 in Kraft treten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Umweltkontamination zu reduzieren, die Exposition des Menschen gegenüber PFAS zu begrenzen und persistente und gefährliche Chemikalien aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu eliminieren.

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