Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zu einem wissenschaftlichen Gutachtenentwurf über die Sicherheit von berberinhaltigen Pflanzenzubereitungen eröffnet, nachdem der Entwurf am 29. Januar 2026 vom NDA-Gremium der EFSA gebilligt wurde. Gemäß der vorläufigen Bewertung kam die EFSA zu dem Schluss, dass es nicht möglich war, eine sichere Aufnahmemenge für Berberin festzulegen, was potenzielle Auswirkungen auf dessen weitere Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union hat.

Wichtige Punkte des Gutachtenentwurfs
1. Keine sichere Dosis festgelegt – Der Gutachtenentwurf der EFSA zeigt, dass die verfügbaren Daten die Festlegung einer sicheren täglichen Aufnahmemenge für berberinhaltige Pflanzenzubereitungen nicht zulassen.
2. Die Bewertung erfolgte gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, der sich mit Stoffen befasst, die Lebensmitteln zugesetzt oder in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden und potenzielle Gesundheitsrisiken darstellen können.
Das Gutachten umfasst Zubereitungen aus verschiedenen berberinhaltigen Pflanzen und Pflanzenteilen, darunter:
1. Berberis aristata (Wurzel, Rinde)
2. Berberis vulgaris (Wurzel, Rinde)
3. Berberis aquifolium (Wurzel)
4. Chelidonium majus (Kraut)
5. Coptis japonica, C. teeta und C. trifolia (Rhizome)
6. Coscinium fenestratum (Wurzel, Stamm)
7. Hydrastis canadensis (Rhizom)
8. Jateorhiza palmata (Wurzel)
9. Phellodendron amurense (Rinde)
10. Thalictrum flavum (Wurzel)
11. Tinospora sinensis (Wurzel, Stamm, Blatt)

Mögliche regulatorische Auswirkungen
Obwohl das Gutachten noch konsultiert wird und selbst keine Beschränkungen auferlegt, könnte eine endgültige ungünstige Sicherheitsbewertung zukünftige Risikomanagementmaßnahmen auf EU-Ebene unterstützen, einschließlich möglicher Beschränkungen oder Verbote im Rahmen der Vorschriften für pflanzliche Stoffe.
Nationale Maßnahmen variieren bereits: Schweden und Griechenland haben Berichten zufolge Berberin in Nahrungsergänzungsmitteln verboten, und Belgien hat einen Grenzwert von 10 mg/Tag festgelegt.

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Europa, Berberin, pflanzliche Stoffe, Nahrungsergänzungsmittel, Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, Öffentliche Konsultation.