Die französischen Behörden haben am 17. April 2026 eine offizielle Anordnung erlassen, mit der die Aussetzung der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln, die Garcinia Cambogia Desr. enthalten, verlängert wird. Die Maßnahme, die am 18. April 2026 in Kraft trat, verlängert die bestehende Beschränkung um ein weiteres Jahr als Teil der laufenden Bemühungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Die Entscheidung basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen der ANSES, die potenzielle akute Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Verzehr von Garcinia Cambogia-Extrakten identifiziert hat. Diese Bedenken sind hauptsächlich auf Hydroxycitronensäure (HCA) zurückzuführen, einen wichtigen aktiven Bestandteil der Pflanze. Die Aussetzung wird als Vorsichtsmaßnahme aufrechterhalten, während eine Risikobewertung von HCA auf EU-Ebene noch läuft.

Gemäß der erneuerten Anordnung müssen Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass ihre Produkte und Lieferketten vollständig frei von Garcinia Cambogia sind. Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften, einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit Produktrücknahmen, Rückrufen oder Marktbeschränkungen bei Nichteinhaltung.

Die Verlängerung bekräftigt Frankreichs vorsorglichen Regulierungsansatz gegenüber pflanzlichen Stoffen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, insbesondere dort, wo auf europäischer Ebene Sicherheitsunsicherheiten bestehen. Die Maßnahme bleibt vorübergehend, kann aber einer weiteren Überprüfung unterliegen, abhängig von zukünftigen wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen im EU-Rahmen.

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