Die französischen Behörden haben am 17. April 2026 eine offizielle Anordnung erlassen, mit der das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Verkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln, die Garcinia cambogia Desr. enthalten, verlängert wird. Die Maßnahme, die am 18. April 2026 in Kraft trat, verlängert die bestehende Beschränkung um ein weiteres Jahr im Rahmen der laufenden Bemühungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Die Entscheidung stützt sich auf wissenschaftliche Bewertungen der ANSES, in denen potenzielle akute Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Verzehr von Garcinia-cambogia-Extrakten festgestellt wurden. Diese Bedenken beziehen sich in erster Linie auf Hydroxycitric-Säure (HCA), einen wichtigen Wirkstoff der Pflanze. Die Aussetzung wird als Vorsichtsmaßnahme aufrechterhalten, solange die Risikobewertung von HCA auf EU-Ebene noch andauert.
Gemäß der überarbeiteten Verordnung sind Lebensmittelunternehmer verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte und Lieferketten vollständig frei von Garcinia cambogia sind. Die Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften, einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit Produktrücknahmen, Rückrufaktionen oder Marktbeschränkungen im Falle von Verstößen.
Die Verlängerung bekräftigt den vorsorglichen Regulierungsansatz Frankreichs in Bezug auf pflanzliche Stoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, insbesondere dort, wo auf europäischer Ebene weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Sicherheit bestehen. Die Maßnahme ist weiterhin befristet, kann jedoch je nach künftigen wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen im Rahmen der EU einer erneuten Überprüfung unterzogen werden.