Die französischen Behörden haben eine sofortige Aussetzung der Einfuhr von Lebensmitteln aus Ländern außerhalb der Europäischen Union angekündigt, die Rückstände bestimmter in der EU verbotener Pflanzenschutzmittel (PPPs) enthalten. Die Maßnahme zielt speziell auf die Wirkstoffe Carbendazim, Benomyl, Glufosinate, Thiophanate-methyl und Mancozeb ab, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind.

Die Beschränkung gilt für bestimmte Lebensmittelwaren, die im offiziellen Anhang aufgeführt sind, und verbietet die Einfuhr, das Inverkehrbringen und das Anbieten auf dem französischen Markt von Lebensmitteln, die quantifizierbare Rückstände dieser Substanzen enthalten, unabhängig davon, ob die Produkte kommerziell verkauft oder kostenlos verteilt werden.

Diese Vorsichtsmaßnahme zielt darauf ab, die Verbrauchergesundheit zu schützen und sicherzustellen, dass importierte Produkte den EU-Lebensmittelsicherheits- und Pestizidvorschriften entsprechen. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung (5. Januar 2026) in Kraft und bleibt anwendbar, bis die Europäische Kommission EU-weite Maßnahmen ergreift oder, falls keine solchen Maßnahmen ergriffen werden, für einen Zeitraum von maximal einem Jahr.

Eine Ausnahme ist für Lebensmittel vorgesehen, die von Importeuren innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung bereits gekauft wurden. Lebensmittelunternehmer werden aufgefordert, angemessene Sorgfaltspflichten umzusetzen, einschließlich der Überprüfung der Produktherkunft, der Überprüfung von Behandlungsgeschichten und der Durchführung von Pestizidrückstandstests, wo dies zur Sicherstellung der Konformität erforderlich ist.

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