Food Standards Australia New Zealand hat eine öffentliche Konsultation zum Antrag A1306 eingeleitet, der Änderungen am Australia New Zealand Food Standards Code vorschlägt, um die Verwendung von Chitosan aus Agaricus bisporus als Verarbeitungshilfsstoff in Wein, Bier, Apfelwein und anderen alkoholischen Getränken zu erlauben.

Der von AB Mauri eingereichte Antrag zielt speziell auf die behördliche Genehmigung der Verwendung von aus Pilzen gewonnenem Chitosan als Klärmittel und antimikrobiellen Stabilisator bei der Herstellung alkoholischer Getränke ab. Während diese Substanz bereits als Lebensmittelzusatzstoff in Mengen, die den Guten Herstellungspraktiken (GMP) entsprechen, in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen ist, erfordert ihre Verwendung in der Weinherstellung in Australien derzeit eine explizite Aufnahme unter Standard 4.5.1.

Die wissenschaftliche und technische Bewertung von FSANZ kam zu dem Schluss, dass Chitosan aus A. bisporus seine beabsichtigten technologischen Funktionen effektiv erfüllt, nämlich das Entfernen von Verunreinigungen (Klärung) und die Kontrolle des mikrobiellen Wachstums, ohne eine Wirkung im Endprodukt zu entfalten. Als solches erfüllt es die regulatorische Definition eines Verarbeitungshilfsstoffs.

Aus Sicherheitsgründen stellte FSANZ fest, dass mit der vorgeschlagenen Verwendung keine Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit verbunden sind. Toxikologische Bewertungen zeigen keine Hinweise auf Genotoxizität, Allergenität oder unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen. Folglich bleibt eine nicht spezifizierte akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) angemessen, was das geringe Risiko der Substanz unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen widerspiegelt.

International ist Pilz-Chitosan bereits für ähnliche Anwendungen zugelassen. Es ist als Klärmittel und antimikrobielles Mittel in Wein innerhalb der Europäischen Union zugelassen und wird auch in Kanada und den US für die antimikrobielle Anwendung in verschiedenen Lebensmittelprodukten anerkannt. Der Vorschlag wird daher voraussichtlich die regulatorische Angleichung verbessern und die Konsistenz im internationalen Handel unterstützen.

Bei Genehmigung wird FSANZ den Standard 4.5.1 (Anforderungen an die Weinherstellung nur in Australien) ändern, um Pilz-Chitosan (Agaricus bisporus) explizit als Verarbeitungshilfsstoff zu erlauben, beschränkt auf seine Verwendung als Klärmittel und antimikrobielles Mittel. Seine Anwendung unterliegt weiterhin den GMP-Bedingungen, wodurch sichergestellt wird, dass nur die minimal wirksame Menge verwendet wird.

Die vorgeschlagene Änderung wird voraussichtlich Vorteile für die australische Weinindustrie bringen, indem sie die Produktionseffizienz steigert, die Produktqualität verbessert und die nationalen Vorschriften an die von Neuseeland und anderen internationalen Märkten anpasst. Da die Verwendung dieses Verarbeitungshilfsstoffs freiwillig ist, werden Hersteller ihn auf der Grundlage kommerzieller und technologischer Vorteile übernehmen.

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