Food Standards Australia New Zealand hat regulatorische Änderungen im Rahmen des Vorschlags P1056 (Koffein-Überprüfung) finalisiert, die strengere Kontrollen für die Verwendung von Koffein in der Lebensmittelversorgung in Australien und Neuseeland einführen. Der Vorschlag baut auf früheren Maßnahmen im Rahmen des Vorschlags P1054 „Reine und hochkonzentrierte Koffeinprodukte“ auf, der Risiken einer akuten Koffeinvergiftung durch hochkonzentrierte Produkte identifizierte.

Nach einer umfassenden Risiko- und Expositionsbewertung stellte FSANZ fest, dass die bestehenden regulatorischen Bestimmungen nicht ausreichten, um aufkommende Risiken, insbesondere aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit von koffeinhaltigen Produkten wie Sportnahrungsergänzungsmitteln und funktionellen Lebensmitteln, zu bewältigen.

Ergebnisse der Risikobewertung

FSANZ hat evidenzbasierte sichere Aufnahmegrenzwerte festgelegt:

Gesunde Erwachsene (nicht schwanger): bis zu 400 mg/Tag (? 5,7 mg/kg Körpergewicht/Tag)
Einzeldosis: bis zu 210 mg Koffein
Schwangere Frauen: Eine Aufnahme von über 200 mg/Tag kann Risiken erhöhen (Fehlgeburt, niedriges Geburtsgewicht usw.)
Kinder: bis zu 3 mg/kg Körpergewicht/Tag

Daten zur ernährungsbedingten Exposition zeigten, dass:
Bis zu 6 % der australischen und 2 % der neuseeländischen Erwachsenen die sicheren Grenzwerte überschreiten
Rund 15 % der schwangeren Frauen die empfohlene Aufnahme überschreiten können
Bestimmte Gruppen (z. B. Schichtarbeiter, Studenten) einem höheren Risiko ausgesetzt sind

FSANZ hat einen Entwurf zur Änderung genehmigt, der folgende Maßnahmen einführt:
1. Allgemeine Verbote
Der Einzelhandel mit Koffein und Guarana-Extrakt ist verboten, es sei denn, er ist ausdrücklich erlaubt
Lebensmittel dürfen Koffein nicht als Zutat enthalten, es sei denn, dies ist im Kodex ausdrücklich zugelassen
2. Aufhebung früherer Konzentrationsgrenzwerte
Die früheren pauschalen Verbote aus P1054 (? 1 % in Flüssigkeiten, ? 5 % in Feststoffen) werden aufgehoben, da der neue Rahmen gezieltere Kontrollen einführt
3. Spezifische Grenzwerte für Sportnahrung (FSSF)
Formulierte ergänzende Sportnahrung (FSSF) darf enthalten:
Maximal 200 mg Koffein pro Tagesportion (Gesamtmenge aus allen Quellen)
Zusätzliche Zusammensetzungsgrenzwerte:
? 1 % Koffein für Flüssigkeiten
? 5 % Koffein für Pulver
4. Neue Kennzeichnungsanforderungen
Kaffeehaltige Getränke mit ? 200 mg Koffein pro Portion müssen:
Beratende Warnhinweise enthalten
Koffeingehalt im Nährwertinformationsfeld (NIP) angeben
5. Verpackungs- und Zusammensetzungskontrollen
Neue Anforderungen gewährleisten klarere Verbraucherinformationen und eine sicherere Produktformulierung, insbesondere für Hochrisikokategorien wie Sportnahrungsergänzungsmittel
Regulatorische Auswirkungen

Der überarbeitete Rahmen führt ein genehmigungsbasiertes System ein, bei dem die Verwendung von Koffein nur in definierten Kategorien unter kontrollierten Bedingungen erlaubt ist. Wichtig ist, dass traditionelle Lebensmittel wie Kaffee, Tee und Schokolade unberührt bleiben, es sei denn, verpackte Getränke überschreiten den Koffeingrenzwert von 200 mg pro Portion.

Tags zu Verbraucher-News
Australien, Neuseeland, Koffeinregulierung, Vorschlag P1056, Sportnahrung.