Die Food Safety and Standards Authority of India (FSSAI) hat eine Empfehlung herausgegeben, die die Verwendung von Ashwagandha-Blättern (in jeglicher Form, einschließlich Extrakten) in Lebensmittelprodukten verbietet, die unter die Food Safety and Standards (Health Supplements, Nutraceuticals, etc.) Regulations, 2016 fallen.

Gemäß Anhang IV der Verordnungen sind nur Ashwagandha-Wurzeln und deren Extrakte zulässig. Lebensmittelunternehmer werden angewiesen, die strikte Einhaltung sicherzustellen, andernfalls werden Maßnahmen gemäß dem Food Safety and Standards Act, 2006, ergriffen. Die Behörden der Bundesstaaten/Unionsterritorien wurden ebenfalls angewiesen, die Einhaltung durchzusetzen und geeignete Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen.

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