Am 11. März 2026 gab die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) bekannt, dass vier FSSAI Laboratorien gemäß dem Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards von 2006 von der Durchführung von Lebensmittelprobenanalysen ausgeschlossen wurden. Der Ausschluss gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Entscheidung wurde gemäß Vorschrift 10(2) in Verbindung mit Vorschrift 10(1)(iii) der Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Anerkennung und Meldung von Laboratorien) von 2018 erlassen. Zu den betroffenen Laboratorien gehören Intertek India Private Limited (Food Services), Gurgaon; Italab (Goa) Pvt. Ltd., Goa; Idma Laboratories Ltd., Panchkula; und Bureau Veritas India Testing Services Pvt. Ltd., Zentrallabor, Hyderabad.

Während der Dauer der Aussetzung ist es diesen Laboren untersagt, Probenanalysen gemäß dem FSS-Gesetz und den dazugehörigen Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen. Diese behördliche Maßnahme ist Teil des Aufsichtsrahmens FSSAI, mit dem die Zuverlässigkeit und Integrität der im Rahmen des nationalen Lebensmittelsicherheitssystems anerkannten Lebensmittellabore gewährleistet werden soll.

Gemäß der Verfügung kann jedes Labor, das sich durch die Entscheidung benachteiligt fühlt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erlasses der Verfügung gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Anerkennung und Notifizierung von Laboren) von 2018 Widerspruch einlegen.

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FSSAI, Indien, Schließung von Labors.