Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat die Änderungsverordnung zu den Vorschriften über Lebensmittelsicherheit und -standards (Genehmigung und Registrierung von Lebensmittelunternehmen) von 2026 veröffentlicht, mit der wesentliche Änderungen am Rechtsrahmen für Lebensmittelunternehmer in Indien eingeführt werden. Die Änderung wurde gemäß Abschnitt 92(2) in Verbindung mit Abschnitt 31 des Gesetzes über Lebensmittelsicherheit und -standards von 2006 mit vorheriger Genehmigung der Zentralregierung erlassen und folgt auf frühere Konsultationen zu Entwürfen, die im Jahr 2020 veröffentlicht wurden.
Eine zentrale Reform im Rahmen der Gesetzesänderung ist die Neufestlegung der umsatzabhängigen Schwellenwerte für die Registrierung und Lizenzierung, die am 1. April 2026 in Kraft treten wird. Nach der überarbeiteten Regelung benötigen Lebensmittelunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Crore Rupien FSSAI , während Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1,5 Crore und 50 Crore Rupien eine staatliche Lizenz einholen müssen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Crore Rupien benötigen eine zentrale Lizenz. Die überarbeiteten Schwellenwerte sollen das Wachstum des indischen Lebensmittelsektors widerspiegeln und inflationsbedingte Veränderungen seit Einführung des früheren Regelwerks berücksichtigen.
Mit der Änderung wird zudem eine unbefristete Gültigkeit für FSSAI und -Registrierungen eingeführt, wodurch das bisherige System der befristeten Verlängerung ersetzt wird. Nach den geänderten Bestimmungen bleibt eine Lizenz oder Registrierung gültig, sofern sie nicht ausgesetzt, widerrufen oder zurückgegeben wird. Die Nichtzahlung der Jahresgebühren oder die Nichtvorlage der vorgeschriebenen Berichte kann jedoch zu einer fiktiven Aussetzung führen, bis die Anforderungen erfüllt sind.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Straßenverkäufer und Straßenhändler. Verkäufer, die gemäß dem Gesetz über Straßenverkäufer (Schutz des Lebensunterhalts und Regulierung des Straßenverkaufs) von 2014 registriert sind, gelten als gemäß dem Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards registriert, sofern sie die in Anhang 4 der Verordnung festgelegten Hygiene- und Sanitärvorschriften einhalten. Diese Bestimmung soll die Einhaltung der Vorschriften für einen großen Teil der informellen Lebensmittelbetriebe vereinfachen.
Die Änderung ermöglicht es der Lebensmittelbehörde zudem, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und unter Einhaltung festgelegter Verfahren sofortige Registrierungsbescheinigungen auszustellen. Darüber hinaus wurde die Definition des Begriffs „Betreiber kleiner Lebensmittelbetriebe“ ausdrücklich auf Imbisswagen, Imbissstände, ambulante Verkäufer, Betreiber von temporären Verkaufsständen, Straßenhändler sowie Personen ausgeweitet, die bei gesellschaftlichen oder religiösen Veranstaltungen Speisen ausgeben, wodurch mehr Rechtsklarheit für kleine und mobile Lebensmittelbetriebe geschaffen wird.
Eine neue Bestimmung sieht zudem einen risikobasierten Rahmen für Inspektionen und Audits vor. Im Rahmen dieses Systems werden regelmäßig Inspektionen durchgeführt, die sich nach Faktoren wie der Art des Lebensmittelunternehmens, der Risikokategorie der verarbeiteten Lebensmittel, der bisherigen Einhaltung der Vorschriften und den Ergebnissen von Audits durch unabhängige Stellen richten. Lebensmittelunternehmen können zudem dazu verpflichtet werden, sich Lebensmittelsicherheitsaudits durch FSSAI unabhängige Auditstellen zu unterziehen, wobei die Kosten vom Betreiber zu tragen sind.
Die überarbeiteten Vorschriften zielen darauf ab, das indische Genehmigungssystem für Lebensmittelunternehmen zu modernisieren, die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für kleinere Betreiber zu verringern, während gleichzeitig die Aufsicht über die Lebensmittelsicherheit in der gesamten Branche gestärkt wird.