Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat die Food Safety and Standards (Licensing and Registration of Food Businesses) Amendment Regulations, 2026, bekannt gegeben. Diese führen wesentliche Änderungen am regulatorischen Rahmen für Lebensmittelunternehmen (FBOs) in Indien ein. Die Änderung wurde gemäß Abschnitt 92(2) in Verbindung mit Abschnitt 31 des Food Safety and Standards Act, 2006, mit vorheriger Genehmigung der Zentralregierung erlassen und folgt früheren Entwurfskonsultationen, die 2020 veröffentlicht wurden.
Eine zentrale Reform im Rahmen der Änderung ist die Überarbeitung der umsatzbasierten Schwellenwerte für Registrierung und Lizenzierung, die ab dem 1. April 2026 in Kraft treten wird. Gemäß der überarbeiteten Struktur benötigen Lebensmittelunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Crore eine FSSAI-Registrierung, während Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1,5 Crore und 50 Crore eine staatliche Lizenz beantragen müssen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50 Crore benötigen eine zentrale Lizenz. Die überarbeiteten Schwellenwerte sollen das Wachstum des indischen Lebensmittelsektors widerspiegeln und inflationsbedingte Änderungen berücksichtigen, die seit der Einführung des früheren Rahmens aufgetreten sind.
Die Änderung führt auch eine unbefristete Gültigkeit für FSSAI-Lizenzen und -Registrierungen ein, die das frühere System der befristeten Verlängerung ersetzt. Gemäß den überarbeiteten Bestimmungen bleibt eine Lizenz oder Registrierung gültig, es sei denn, sie wird ausgesetzt, annulliert oder zurückgegeben. Die Nichtzahlung der jährlichen Gebühren oder die Nichtabgabe obligatorischer Erklärungen kann jedoch zu einer angenommenen Aussetzung führen, bis die Compliance-Anforderungen erfüllt sind.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Straßenverkäufer und fliegende Händler. Verkäufer, die gemäß dem Street Vendors (Protection of Livelihood and Regulation of Street Vending) Act, 2014, registriert sind, gelten als unter dem Food Safety and Standards Act registriert, vorausgesetzt, sie erfüllen die in Anhang 4 der Vorschriften festgelegten Hygiene- und Sanitäranforderungen. Diese Bestimmung soll die Einhaltung der Vorschriften für einen großen Teil der informellen Lebensmittelunternehmen vereinfachen.
Die Änderung ermöglicht es der Lebensmittelbehörde ferner, bei Einreichung der erforderlichen Unterlagen und unter Einhaltung festgelegter Verfahren sofortige Registrierungsbescheinigungen zu erteilen. Darüber hinaus wurde die Definition von „Kleinstlebensmittelunternehmern“ erweitert, um ausdrücklich Imbisswagen, Essensstände, reisende Händler, temporäre Standbetreiber, Straßenhändler und Personen einzubeziehen, die Lebensmittel bei sozialen oder religiösen Veranstaltungen verteilen. Dies sorgt für größere regulatorische Klarheit bei kleinen und mobilen Lebensmittelunternehmen.
Eine neue Bestimmung etabliert zudem einen risikobasierten Inspektions- und Auditrahmen. Im Rahmen dieses Systems werden Inspektionen regelmäßig auf der Grundlage von Faktoren wie der Art des Lebensmittelunternehmens, der Risikokategorie der gehandhabten Lebensmittel, der bisherigen Compliance-Historie und den Ergebnissen von Audits durch Dritte durchgeführt. Lebensmittelunternehmen können auch angewiesen werden, Lebensmittelsicherheitsaudits durch von FSSAI anerkannte externe Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Kosten vom Betreiber zu tragen sind.
Die aktualisierten Vorschriften sollen Indiens Lizenzierungssystem für Lebensmittelunternehmen modernisieren, die Compliance-Mechanismen verbessern und den regulatorischen Aufwand für kleinere Betreiber reduzieren, während gleichzeitig die Überwachung der Lebensmittelsicherheit im gesamten Sektor gestärkt wird.