Am 10. April 2026 erließ das Ministerium für Chemikalien und Düngemittel (Abteilung für Chemikalien und Petrochemikalien) der indischen Regierung eine Anordnung (S.O. 1854(E)), die die n-Butylacrylat (Qualitätskontroll)-Anordnung von 2021 im öffentlichen Interesse ändert, um globale Lieferkettenstörungen zu beheben. Die Mitteilung bestätigt, dass anhaltende internationale Lieferengpässe die Verfügbarkeit von n-Butylacrylat beeinträchtigt haben, einer wichtigen Industriechemikalie, die weit verbreitet in Beschichtungen, Klebstoffen, Kunststoffen und der Polymerherstellung eingesetzt wird. In Absprache mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) hat die Zentralregierung erkannt, dass eine vorübergehende regulatorische Lockerung notwendig ist, um eine ununterbrochene Versorgung auf dem heimischen Markt zu gewährleisten. Dementsprechend hat die Regierung unter Ausübung der Befugnisse gemäß Abschnitt 16 in Verbindung mit Unterabschnitt (3) von Abschnitt 25 des Bureau of Indian Standards Act, 2016, die bestehende Qualitätskontrollverordnung geändert. Die Änderung führt eine Bestimmung ein, die die obligatorische Einhaltung des vorgeschriebenen indischen Standards für n-Butylacrylat vorübergehend aussetzt. Diese Aussetzung gilt für den Zeitraum vom 10. April 2026 bis zum 10. Juli 2026, in dem die Konformität mit dem relevanten indischen Standard nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Maßnahme soll Störungen in der Lieferkette verhindern und die kontinuierliche Verfügbarkeit der Chemikalie für industrielle Anwender aufrechterhalten.
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