Am 1. April 2026 gab das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI), Gruppe für industrielle Sicherheit und Schutz, Abteilung für Chemikalienmanagement, Büro für Chemikaliensicherheit, bekannt: METI gab die Einstufung und Aufhebung der Einstufung von prioritären Bewertungs-Chemikalien gemäß Artikel 2, Absatz 5 des Gesetzes über die Prüfung und Regulierung der Herstellung usw. von chemischen Substanzen (Chemikaliengesetz, Gesetz Nr. 117 von 1973) bekannt. Zum 31. März 2026 wurde die Einstufung von sechs Substanzen als prioritäre Bewertungs-Chemikalien aufgehoben. Details sind in einer PDF-Datei (55KB) verfügbar. Zum 1. April 2026 wurden sechs neue Substanzen (Seriennummern Nr. 289 bis Nr. 294) als prioritäre Bewertungs-Chemikalien eingestuft. Eine Liste aller prioritären Bewertungs-Chemikalien zum 1. April 2026 ist ebenfalls im PDF-Format (105KB) verfügbar. METI gab ferner Hinweise zur Meldung der Produktions- (Herstellungs-) und Importmengen für die aufgehobenen und neu eingestuften Substanzen, basierend auf den Artikeln 8 und 9 des Chemikaliengesetzes. - Für die sechs Substanzen, deren Einstufung am 31. März 2026 aufgehoben wurde (Seriennummern Nr. 67, 170, 200, 242, 246, 248): Sie werden als allgemeine chemische Substanzen behandelt. Unternehmen müssen die tatsächlichen Produktions-/Importmengen des Geschäftsjahres 2025 im Geschäftsjahr 2026 melden und danach weiterhin als allgemeine chemische Substanzen führen (es sei denn, sie werden neu eingestuft). - Für die sechs neu eingestuften Substanzen am 1. April 2026: Sie werden für die Mengen des Geschäftsjahres 2025 im Geschäftsjahr 2026 als allgemeine chemische Substanzen gemeldet und ab dem Geschäftsjahr 2027 als prioritäre Bewertungs-Chemikalien. - Für Substanzen, die am 1. April 2025 eingestuft wurden (Nr. 286-288): Die Meldung als prioritäre Bewertungs-Chemikalien beginnt im Geschäftsjahr 2026. Zum 31. März 2026 wurde die Einstufung von sechs Substanzen als prioritäre Bewertungs-Chemikalien aufgehoben: 1. Dimethylterephthalat 2. Decan-1-ol (2)-217 Benzyl(dimethyl)(octyl)ammoniumsalz 3. [Dimethyl(octadecyl)azaniumyl]acetat 4. Ethyl-2-phenylpropanoat, 3a,4,5,6,7,7a-Hexahydro-1H-4,7-methanoinden-5-ylacetat. Zum 1. April 2026 wurden sechs neue Substanzen (Seriennummern Nr. 289 bis Nr. 294) als prioritäre Bewertungs-Chemikalien eingestuft: 1. Antimontrioxid (III) 2. Hexamethylendiamin 3. Furfural 4. Pyridin (5) 5. Alkyl (C=8-16, linear) = D-Glucopyranosid / Alkylglykosid-Derivate 6. 1,2-Benzothiazolin-3-on.

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