Myanmar hat die Welthandelsorganisation (WTO) unter der Notifizierung G/TBT/N/MMR/13 über eine neue Kennzeichnungspflicht für vorverpackte Lebensmittelprodukte (HS-Codes 15–22) informiert. Gemäß der Richtlinie (1/2026) und der Einführung des elektronischen Einreichungssystems, das von der Abteilung für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle verwaltet wird, müssen Lebensmittelunternehmer einen Lebensmittelproduktcode auf den Etiketten aller betreffenden vorverpackten Lebensmittel anbringen.

Der Lebensmittelproduktcode muss über das Online-System zur Meldung von Lebensmittelprodukten beantragt werden und kann auf Produktetiketten durch Direktdruck, Aufkleber oder einen QR-Code angebracht werden. Diese Anforderung soll die Überprüfung durch Verbraucher, die Rückverfolgbarkeit und die risikobasierte behördliche Kontrolle verbessern und gleichzeitig den Marktzugang sowie den internationalen Handel erleichtern.

Die Behörden haben eine Übergangsfrist von anderthalb Jahren für die Einhaltung der Vorschriften eingeräumt. Nach dieser Übergangszeit führt das Nichtanzeigen des Lebensmittelproduktcodes auf den Etiketten zu Durchsetzungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 31 des nationalen Lebensmittelgesetzes.

Die Maßnahme soll es Verbrauchern ermöglichen, Lebensmittelprodukte leicht zu überprüfen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern und die Fähigkeit der Aufsichtsbehörde zu stärken, die Rückverfolgbarkeit und risikobasierte Überwachung von vorverpackten Lebensmitteln in Myanmar durchzuführen.

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Myanmar, Etiketten vorverpackter Lebensmittel, Richtlinie 1/2026