Myanmar hat der Welthandelsorganisation unter der Nummer G/TBT/N/MMR/13 eine neue Kennzeichnungsvorschrift für vorverpackte Lebensmittel (HS-Codes 15–22) mitgeteilt. Gemäß der Richtlinie (1/2026) und im Rahmen der Einführung des von der Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit verwalteten elektronischen Einreichungssystems müssen Lebensmittelunternehmer auf den Etiketten aller betroffenen vorverpackten Lebensmittel einen Lebensmittelproduktcode angeben.
Der Lebensmittelproduktcode muss über das Online-System zur Meldung von Lebensmitteln beantragt werden und kann auf Produktetiketten durch Direktdruck, Aufkleber oder einen QR-Code angebracht werden. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Überprüfung durch die Verbraucher, die Rückverfolgbarkeit und die risikobasierte behördliche Kontrolle zu verbessern und gleichzeitig den Marktzugang sowie den internationalen Handel zu erleichtern.
Die Behörden haben eine Übergangsfrist von einem Jahr und sechs Monaten für die Umsetzung eingeräumt. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist führt die Nichtangabe des Lebensmittelcodes auf den Etiketten zu Durchsetzungsmaßnahmen gemäß § 31 des Nationalen Lebensmittelgesetzes.
Die Maßnahme soll es den Verbrauchern ermöglichen, Lebensmittelprodukte leicht zu überprüfen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern und die Fähigkeit der Aufsichtsbehörde zu stärken, eine Rückverfolgbarkeit sowie eine risikobasierte Überwachung von vorverpackten Lebensmitteln in Myanmar durchzuführen.