Die nepalesische Regierung hat neue Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Tiefkühl-Desserts zum menschlichen Verzehr festgelegt. Die Norm gilt für Tiefkühl-Dessertprodukte, die im Land hergestellt, verarbeitet, verpackt und vertrieben werden.

Gemäß dieser Norm werden gefrorene Desserts als Lebensmittel definiert, die durch das Einfrieren von Mischungen hergestellt werden, die pflanzliches Öl oder Fett, pflanzliches Eiweiß oder eine Kombination aus beidem enthalten, nachdem sie Verfahren wie Pasteurisierung, Vermischung, Homogenisierung, Belüftung und Einfrieren durchlaufen haben. Die Verordnung erlaubt die Verwendung verschiedener Zutaten, darunter Milch und Milchprodukte (wie Sahne und Milchpulver), Süßungsmittel, Eier, Früchte, Nüsse, Kakao, Schokolade, Gewürze, Lebensmittelfarbstoffe, Aromen und andere zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Diese Zutaten dürfen auch als Schichten oder Überzüge in das Endprodukt eingearbeitet werden.

Die Norm legt wesentliche Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualität von Tiefkühl-Desserts fest. Die Produkte müssen sauber und hygienisch sein, dürfen keinen ungewöhnlichen Geschmack oder Geruch aufweisen und müssen eine glatte und gleichmäßige Konsistenz ohne sichtbare Zucker- oder Eiskristalle haben. Die Lagertemperatur muss bei ?18 °C oder darunter gehalten werden, während die Transporttemperatur ?10 °C nicht überschreiten darf. Darüber hinaus darf der Gehalt an Transfetten 2,0 % des Gesamtfettgehalts nicht überschreiten.

Für fettarme und herkömmliche Tiefkühl-Desserts sind zudem spezifische Zusammensetzungskriterien festgelegt, darunter Mindestanforderungen hinsichtlich des Gewichts pro Liter, des Gesamtfeststoffgehalts, des Gesamtfettgehalts und des Proteingehalts. Sind der Gesamtfettgehalt und die Produktart nicht auf dem Etikett angegeben, gilt das Produkt standardmäßig als herkömmliches Tiefkühl-Dessert.

Die Verordnung legt zudem mikrobiologische Sicherheitsgrenzwerte fest, wonach Krankheitserreger wie E. coli, Salmonella spp., Listeria monocytogenes und Staphylococcus aureus nicht vorhanden sein dürfen, während die Keimzahl der Enterobacteriaceae auf maximal 10 KBE pro Gramm begrenzt ist. Kontaminanten, Toxine, Pestizidrückstände und Rückstände von Tierarzneimitteln müssen den von der nepalesischen Regierung festgelegten Grenzwerten entsprechen.

Weitere Bestimmungen regeln die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, wobei Lebensmittelfarbstoffe bis zu einem Höchstwert von 200 mg zugelassen sind und andere Zusatzstoffe den nationalen Normen oder, sofern diese nicht festgelegt sind, den Normen des Codex Alimentarius entsprechen müssen.

Die Norm legt auch Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung fest. Tiefgekühlte Desserts müssen in sauberen, lebensmittelechten Materialien wie Waffeln, Kunststoff, Karton oder Metallfolie verpackt sein, die bei Bedarf mit wasserfesten Beschichtungen versehen sind. Auf den Etiketten muss auf der Vorderseite deutlich der Produktname „Gefrorene Nachspeise“ angegeben sein und es müssen Angaben wie Produkttyp, Gesamtfettgehalt, Zutatenliste sowie wichtige Nährwertangaben einschließlich Fett-, Kohlenhydrat- und Energiewerte enthalten sein. Werden künstliche Süßstoffe, Lebensmittelfarbstoffe oder Aromastoffe verwendet, müssen diese auf dem Etikett unter Angabe der entsprechenden INS-Nummern (International Numbering System) aufgeführt werden, sofern zutreffend.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit, Qualität und ordnungsgemäße Kennzeichnung von Tiefkühl-Dessertprodukten in Nepal zu gewährleisten und die nationalen Lebensmittelstandards an international anerkannte Praktiken anzupassen.

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Nepal, Norm für Tiefkühl-Desserts, Abteilung für Lebensmitteltechnologie und Qualitätskontrolle