Die Regierung Nepals hat neue Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Tiefkühldesserts, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, festgelegt. Der Standard gilt für Tiefkühldessertprodukte, die im Land hergestellt, verarbeitet, verpackt und vertrieben werden.

Gemäß dem Standard werden gefrorene Desserts als Lebensmittelprodukte definiert, die durch das Einfrieren von Mischungen hergestellt werden, die pflanzliches Öl oder Fett, pflanzliches Protein oder eine Kombination aus beidem enthalten, nachdem sie Prozesse wie Pasteurisierung, Mischen, Homogenisierung, Belüftung und Gefrieren durchlaufen haben. Die Verordnung erlaubt die Verwendung mehrerer Zutaten, darunter Milch und Milchprodukte (wie Sahne und Milchpulver), Süßungsmittel, Eier, Früchte, Nüsse, Kakao, Schokolade, Gewürze, Lebensmittelfarbstoffe, Aromen und andere zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Diese Zutaten können auch als Schichten oder Überzüge im Endprodukt enthalten sein.

Der Standard legt wichtige Zusammensetzungs- und Qualitätsanforderungen für gefrorene Desserts fest. Produkte müssen sauber, hygienisch und frei von abnormalem Geschmack oder Geruch sein und eine glatte und gleichmäßige Textur ohne sichtbare Zucker- oder Eiskristalle aufweisen. Die Lagertemperatur muss bei -18 °C oder darunter gehalten werden, während die Distributionstemperatur -10 °C nicht überschreiten darf. Zusätzlich darf der Transfettgehalt 2,0 % des gesamten Fettgehalts nicht überschreiten.

Spezifische Zusammensetzungskriterien sind auch für fettarme und Standard-Tiefkühldesserts definiert, einschließlich Mindestanforderungen für Gewicht pro Liter, Gesamtfeststoffe, Gesamtfettgehalt und Proteingehalte. Wenn der Gesamtfettgehalt und der Produkttyp nicht auf dem Etikett deklariert sind, wird das Produkt standardmäßig als Standard-Tiefkühldessert betrachtet.

Die Verordnung legt ferner mikrobiologische Sicherheitsgrenzwerte fest, die die Abwesenheit von Pathogenen wie E. coli, Salmonella spp., Listeria monocytogenes und Staphylococcus aureus vorschreiben, während die Enterobacteriaceen-Zahlen auf maximal 10 KBE pro Gramm begrenzt sind. Kontaminanten, Toxine, Pestizidrückstände und Tierarzneimittelrückstände müssen den von der Regierung Nepals festgelegten Grenzwerten entsprechen.

Zusätzliche Bestimmungen befassen sich mit der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, wobei Lebensmittelfarbstoffe bis zu einem Höchstwert von 200 mg/kg zugelassen sind und andere Zusatzstoffe den nationalen Standards oder, falls nicht anders angegeben, den Codex Alimentarius Standards entsprechen müssen.

Der Standard legt auch Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung fest. Gefrorene Desserts müssen in sauberen, lebensmittelechten Materialien wie Waffeln, Plastik, Karton oder Metallfolie verpackt werden, bei Bedarf mit wasserdichten Beschichtungen. Etiketten müssen den Produktnamen „Frozen Dessert“ deutlich auf der Vorderseite anzeigen und Details wie Produkttyp, Gesamtfettgehalt, Zutatenzusammensetzung und wichtige Nährwertinformationen, einschließlich Fett-, Kohlenhydrat- und Energiewerte, enthalten. Werden künstliche Süßungsmittel, Lebensmittelfarbstoffe oder Aromen verwendet, müssen diese auf dem Etikett mit ihren entsprechenden International Numbering System (INS) Nummern deklariert werden, sofern zutreffend.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit, Qualität und korrekte Kennzeichnung von Tiefkühldessertprodukten in Nepal zu gewährleisten und die nationalen Lebensmittelstandards an international anerkannte Praktiken anzupassen.

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Nepal, Standard für gefrorene Desserts, Abteilung für Lebensmitteltechnologie und Qualitätskontrolle