Nepal hat detaillierte Qualitätsstandards für Speiseeis eingeführt, die dessen Herstellung, Verarbeitung, Verpackung und Vertrieb im ganzen Land regeln. Nach den neuen Richtlinien wird Speiseeis definiert als ein Tiefkühlprodukt, das aus Milch oder milchbasierten Zutaten – einschließlich Sahne und Milchpulver – hergestellt wird und vor dem Einfrieren bei geeigneten Temperaturen pasteurisiert, gemischt, homogenisiert und belüftet wird.
Anforderungen an die Zusammensetzung
Die Standards unterscheiden zwischen zwei Kategorien von Speiseeis. Fettarmes Speiseeis muss ein Mindestgewicht von 475 Gramm pro Liter, einen Gesamtfeststoffgehalt von mindestens 30 %, einen Milchfettgehalt zwischen 5 % und weniger als 10 % sowie einen Milcheiweißgehalt von mindestens 3,5 % aufweisen. Standard-Eiscreme muss ein Mindestgewicht von 525 Gramm pro Liter, einen Gesamtfeststoffgehalt von mindestens 36 %, einen Milchfettgehalt von 10 % oder mehr und einen Milcheiweißgehalt von mindestens 3,5 % aufweisen. Bemerkenswert ist, dass als Fettquelle ausschließlich Milchfett zulässig ist – andere Fette sind nicht erlaubt.
Temperatur- und Lagerungs
en Eiscreme muss bei -18 °C oder darunter gelagert und hergestellt werden, während der Vertrieb bei -10 °C oder darunter erfolgen muss. Das Produkt muss eine gleichmäßige und glatte Textur aufweisen und frei von ungeschmolzenen Zuckerstückchen oder Eiskristallen sein.
Mikrobiologische Sicherheit
Die Vorschriften schreiben strenge mikrobiologische Standards vor. E. coli, Listeria monocytogenes, Salmonellen und Staphylococcus aureus dürfen nicht nachweisbar sein. Enterobacteriaceae dürfen 10 KBE pro Gramm nicht überschreiten. Diese Standards gelten auch für Kulfi, Eis am Stiel, Gelato, Sorbet und Eiswürfel.
Lebensmittelzusatzstoffe und Farbstoffe
Lebensmittelfarbstoffe dürfen, sofern verwendet, 200 mg Kilogramm nicht überschreiten. Die Verwendung von künstlichen Süßungsmitteln muss auf dem Etikett angegeben werden. Alle anderen Zusatzstoffe müssen den Standards der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen, sofern von der nepalesischen Regierung nichts anderes festgelegt wurde.
Verpackung und Kennzeichnung
Speiseeis muss in sauberen, trockenen Materialien in Lebensmittelqualität verpackt werden. Jedes Material, das in direkten Kontakt mit dem Produkt kommt, einschließlich Waffeln, Kunststoff, Pappe oder Metallfolie, muss lebensmittelecht sein. Kartonverpackungen müssen mit lebensmittelechtem Wachs, Kunststoff, Harz oder einer Folienbeschichtung wasserdicht gemacht werden. Die Etiketten müssen die Eissorte, Angaben zu den Zutaten und Nährwertangaben enthalten, die mindestens den Fettgehalt, die Kohlenhydrate und den Energiewert umfassen. Die INS-Nummern der Lebensmittelzusatzstoffe müssen ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden.
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