Das kenianische Normungsamt hat eine neue Norm eingeführt, die Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung, Mischung, Verpackung, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von kohlenstoffarmem Tee festlegt. Die Norm gilt für verschiedene Teesorten, die aus Camellia sinensis gewonnen werden, darunter schwarzer, grüner, violetter, weißer und Oolong-Tee sowie Teemischungen, die für den Einzelhandel oder andere Vertriebskanäle bestimmt sind. Kräutertees, die nicht aus Camellia sinensis gewonnen werden, sind vom Geltungsbereich ausgenommen.
Die Norm umfasst international anerkannte Rahmenwerke für die Treibhausgasbilanzierung und das Lebensmittelsicherheitsmanagement und stützt sich dabei auf Methoden wie ISO 14067 zur Bewertung des CO₂-Fußabdrucks von Produkten, ISO 14064-1 zur Quantifizierung und Berichterstattung von Treibhausgasen sowie PAS 2050 zur Bewertung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Die Anforderungen an das Lebensmittelsicherheitsmanagement entsprechen der Norm ISO 22000, während die Bestimmungen zur Kennzeichnung der Norm KS EAS 38 folgen.
Gemäß den neuen Anforderungen müssen vorverpackte kohlenstoffarme Teeprodukte mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein, die Angaben zum CO₂-Fußabdruck des Produkts pro Einheit (g CO/kg), den Namen und den Identifikationscode der Prüfstelle sowie den Hersteller oder den verantwortlichen Betreiber enthält. Das Etikett muss zudem Angaben zur Rückverfolgbarkeit wie die Chargennummer und das Herstellungs- oder Mischdatum enthalten. Darüber hinaus müssen Angaben zum CO₂-Ausstoß korrekt und überprüfbar sein und durch dokumentierte Nachweise belegt werden.
Die Norm erlaubt den Einsatz digitaler Hilfsmittel wie QR-Codes, um Verbrauchern Zugang zu einer zusammenfassenden Erklärung zum CO₂-Fußabdruck und zu Angaben zur Überprüfung zu gewähren, einschließlich Links zu Nachhaltigkeits- oder Ökobilanzberichten. Produkte dürfen zudem anerkannte Umweltzeichen tragen, sofern sie nach zusätzlichen Nachhaltigkeitsprogrammen zertifiziert sind, wie beispielsweise dem Fairtrade Climate Standard oder der Rainforest Alliance-Zertifizierung.
Für Umweltaussagen gelten strenge Auflagen. Die Angabe „klimaneutral“ darf nur verwendet werden, wenn alle verbleibenden Emissionen vollständig durch geprüfte CO₂-Ausgleichseinheiten kompensiert wurden und der Ausgleichsmechanismus transparent offengelegt wird. Die Angabe „kohlenstoffarm“ darf hingegen nur verwendet werden, wenn die dokumentierten Emissionen des Teeprodukts unter dem geltenden nationalen Richtwert liegen.
Die Einführung des Standards zielt darauf ab, eine klimaverträgliche Teeproduktion zu fördern, die Transparenz bei der Berichterstattung über den CO₂-Fußabdruck zu verbessern und nachhaltige Praktiken innerhalb der Tee-Lieferkette zu unterstützen, während den Verbrauchern gleichzeitig klarere Informationen über die Umweltauswirkungen von Teeprodukten bereitgestellt werden.