Die Umweltschutzbehörde (EPA) bittet um öffentliche Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Beschränkungen für drei persistente organische Schadstoffe (POPs), die kürzlich in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe aufgenommen wurden. Als Unterzeichner ist Aotearoa Neuseeland verpflichtet, die Produktion, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr der gelisteten POPs zu begrenzen oder zu eliminieren. Die EPA schlägt vor, Chlorpyrifos, ein weit verbreitetes landwirtschaftliches Insektizid; mittelkettige chlorierte Paraffine (MCCPs), die häufig in Kunststoffen, Farben und Industrieölen verwendet werden; sowie langkettige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (LC-PFCAs), die in verschiedenen Sektoren wie Medizinprodukten, Textilien, Feuerlöschschäumen und Konsumgütern zum Einsatz kommen, zu regulieren. Diese Chemikalien sind persistent, können über weite Strecken in der Umwelt transportiert werden und neigen dazu, sich in lebenden Organismen anzureichern, wodurch sie erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken darstellen. Nach Angaben der Behörde wird die Beschränkung dieser Substanzen die schädliche Exposition reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gewährleisten. Das Konsultationsverfahren zielt darauf ab, Auswirkungen zu bewerten und notwendige Ausnahmen zu identifizieren. Die neuen POP-Listungen im Rahmen des Übereinkommens treten am 16. Dezember 2026 in Kraft.
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