Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat die Bekanntmachung Nr. 2026-30 erlassen, mit der die hygienischen Einfuhrvorschriften für brasilianische Konsumeier und Eiprodukte eingeführt werden. Die Maßnahme folgt auf eine Einfuhrhygieneprüfung gemäß Artikel 11 des Sondergesetzes über das Sicherheitsmanagement für importierte Lebensmittel und legt umfassende Bedingungen für den Marktzugang von Eiprodukten aus Brasilien nach Korea fest.
Nach den neuen Vorschriften schreiben die Ursprungsregeln vor, dass exportierte Konsumeier in Brasilien produziert werden müssen, während rohe Eier, die in verarbeiteten Erzeugnissen verwendet werden, entweder aus Brasilien oder aus Ländern stammen müssen, die bereits für den Eierexport nach Korea zugelassen sind.
Die Verordnung legt strenge Anforderungen an die Produktsicherheit und Hygiene fest. Rohe Eier müssen von gesundem Geflügel stammen und für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Exportierte Eier und Eiprodukte müssen den koreanischen Normen hinsichtlich chemischer Rückstände, pathogener Mikroorganismen und Kontaminanten entsprechen. Darüber hinaus sind Eierproduktionsbetriebe verpflichtet, ein Salmonellen-Überwachungsprogramm durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Betriebe mindestens 90 Tage vor dem Export frei von Salmonella Enteritidis, Salmonella Typhimurium und Salmonella Thompson sind. Verarbeitete Eiprodukte müssen zudem je nach Produkttyp bestimmte Wärmebehandlungsbedingungen erfüllen.
In der Bekanntmachung werden ferner die Anforderungen an Produktionsstätten im Ausland dargelegt, die von den koreanischen Behörden im Rahmen von Inspektionen offiziell anerkannt und registriert werden müssen. Diese Anlagen sind verpflichtet, ein Managementsystem für Lebensmittelsicherheit wie HACCP zu betreiben, Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren und sich regelmäßigen Hygieneinspektionen durch die Behörden des Exportlandes zu unterziehen.
Zur Stärkung der Sicherheitsaufsicht enthält die Verordnung Bestimmungen zum Rückstandsmanagement, wonach Brasilien ein nationales Rückstandskontrollprogramm einführen und Korea jährlich die Überwachungsergebnisse übermitteln muss. Darüber hinaus müssen Rückverfolgbarkeits- und Rückrufsysteme eingerichtet werden, die eine Nachverfolgung vom Rohstoff bis zum Vertrieb des Endprodukts ermöglichen.
Zudem werden detaillierte Anforderungen an die Handhabung, Lagerung und den Transport festgelegt, um hygienische Bedingungen zu gewährleisten und eine erneute Kontamination entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern. Die Bekanntmachung enthält Durchsetzungsmaßnahmen, wonach bei Nichteinhaltung der Vorschriften die Ausfuhrbescheinigung ausgesetzt wird, bis Abhilfemaßnahmen getroffen wurden.
Schließlich legt die Verordnung verbindliche Angaben für das Gesundheitszeugnis für den Export fest, darunter die Herkunftsüberprüfung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheitserregern und Rückständen, die Einhaltung der Wärmebehandlungsvorschriften sowie vollständige Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten und Anlagen.
Die Maßnahme erfordert keine zusätzlichen Haushaltsmittel und unterliegt nachweislich keiner Überprüfung im Rahmen der Regulierungsreform. Sie folgt auf eine im März 2026 veröffentlichte Verwaltungsmitteilung. Insgesamt stärkt der neue Rahmen das koreanische Einfuhrkontrollsystem für Lebensmittel tierischen Ursprungs und bietet gleichzeitig brasilianischen Eier-Exporteuren, die Zugang zum koreanischen Markt suchen, einen klaren regulatorischen Weg.