Am 3. April 2026 veröffentlichte die Korea Cosmetic Industry Association (KCIA) eine Leitlinie zur Verkündung der teilweisen Änderung der Durchführungsverordnungen des Kosmetikgesetzes. Die Mitteilung bezieht sich auf die Kosmetikpolitik-Abteilung-2246 des Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) (vom 31. März 2026). Sie informiert Mitgliedsunternehmen darüber, dass die teilweise Änderung der Durchführungsverordnungen des Kosmetikgesetzes offiziell verkündet wurde. Diese Änderung setzt die delegierten Angelegenheiten aus der teilweisen Überarbeitung des Kosmetikgesetzes (Gesetz Nr. 20901, verkündet am 1. April 2025 und in Kraft getreten am 2. April 2026) um. Der Hauptzweck der Änderung besteht darin, das Sicherheitsmanagement zu stärken und eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um den Import riskanter, direkt im Ausland gekaufter (grenzüberschreitender E-Commerce) Kosmetika zu unterbinden, die zuvor in einem regulatorischen Blindfleck existierten. Die wichtigsten Inhalte der Änderung umfassen: 1. Detaillierte Methoden zur öffentlichen Bekanntgabe von Informationen über gefährliche oder potenziell schädliche, direkt im Ausland gekaufte Kosmetika (veröffentlicht auf der MFDS-Website). 2. Spezifische offenzulegende Informationen wie Produktname, Herstellungsland, Hersteller, Produktfoto, Inhaltsstoffe und andere Daten, die zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken erforderlich sind. 3. Verfahren und Methoden zur Inspektion (Bestätigungsinspektion und analytische Prüfung) solcher Kosmetika. 4. Umfang und Methoden zur Durchführung von Umfragen zum Kauf- und Nutzungsstatus, einschließlich demografischer Merkmale, Kauffrequenz, Motive, Nutzungsmuster, Gefahreninformationen und Fälle von Verbraucherschäden.
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