Am 13. April 2026 veröffentlichte die Koreanische Kosmetikvereinigung (KCIA) eine Mitteilung (Handelskammer Korea Nr. 4-148) bezüglich der Abteilung für Kosmetikpolitik des Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) – 2533 (vom 9. April 2026). Die Mitteilung informiert die Industrie über die administrative Vorankündigung eines Entwurfs zur teilweisen Überarbeitung der „Vorschriften für Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Kosmetika und der Kennzeichnung von Allergenen“. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen umfassen: 1. Das Hinzufügen von Ausnahmen zu bestimmten Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung von Shampoos, die möglicherweise nicht sofort nach dem Auftragen abgewaschen werden (wie Leave-in- oder Trockenshampoos), wodurch einige Warnhinweise je nach Produkteigenschaften weggelassen werden können. 2. Die Festlegung neuer Vorsichtsmaßnahmen für Produkte, die Benzophenon-3 (einen gängigen UV-Filter) enthalten. Diese Überarbeitungen zielen darauf ab, die Kennzeichnungsvorschriften zu rationalisieren, die Verbrauchersicherheit zu verbessern und die tatsächlichen Produktnutzungsmuster besser widerzuspiegeln. Die Überprüfungsfrist (Einreichung von Stellungnahmen) läuft vom 13. April 2026 bis zum 22. Mai 2026.
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