Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) Südkoreas hat die Mitteilung Nr. 2026-37 herausgegeben, mit der die Lebensmittelkennzeichnungsstandards geändert werden, um die Kriterien für „entkoffeinierten“ Kaffee in Übereinstimmung mit internationalen Standards zu überarbeiten. Gemäß der überarbeiteten Regelung, die am 1. Januar 2028 in Kraft tritt, dürfen Kaffeeprodukte die Begriffe „Entkoffeiniert (디카페인)“ oder „Hergestellt aus entkoffeinierten Bohnen“ nur verwenden, wenn der Restkoffeingehalt in den Kaffeebohnenfeststoffen nach der Koffeinentfernung 0,1 % oder weniger beträgt.

Der frühere Standard erlaubte Angaben als „entkoffeiniert“, wenn mindestens 90 % des Koffeins entfernt worden waren. Das MFDS erklärte, dass die Änderung die Klarheit verbessert, indem ein messbarer Restkoffeingehalt anstelle eines prozentualen Koffeinentzugs festgelegt wird. Die Behörde merkte an, dass die Überarbeitung darauf abzielt, die nationalen Anforderungen mit internationalen Standards in Einklang zu bringen und Verbrauchern klarere und konsistentere Informationen zu entkoffeinierten Kaffeeprodukten zu bieten.

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Südkorea, Regulierung von entkoffeiniertem Kaffee, Spirituosen-Kollaborationsprodukte, MFDS Mitteilung 2026-37