Am 3. April 2026 gab die Korea Cosmetics Association (KCIA) eine Mitteilung heraus, in der sie ihre Mitgliedsunternehmen über die Verkündung der Teiländerung der Durchführungsverordnung zum Kosmetikgesetz informierte. Die Mitteilung bezieht sich auf die Abteilung für Kosmetikpolitik des Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS), Nummer 2246, vom 31. März 2026. Diese Änderung wurde vorgenommen, um die detaillierten Angelegenheiten festzulegen, die durch das kürzlich geänderte Kosmetikgesetz (Gesetz Nr. 20901, verkündet am 1. April 2025) delegiert wurden. Die wichtigsten Inhalte der Teiländerung umfassen spezifische Vorschriften zu: 1. Methoden zur Offenlegung von Informationen über direkt im Ausland gekaufte Kosmetika und 2. Verfahren zur Untersuchung der tatsächlichen Situation bezüglich des Kaufs und der Verwendung solcher Produkte. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Transparenz und den Verbraucherschutz für direkt im Ausland gekaufte Kosmetika, die auf den koreanischen Markt gelangen, zu verbessern.
Verbrauchernachrichten Region