Am 3. April 2026 veröffentlichte der koreanische Kosmetikverband (KCIA) eine Mitteilung, in der er seine Mitgliedsunternehmen über die Verkündung der Teiländerung der Durchführungsbestimmungen zum Kosmetikgesetz informierte. Die Mitteilung bezieht sich auf das Schreiben des Ministeriums für Lebensmittelsicherheit und Arzneimittel (MFDS), Abteilung für Kosmetikpolitik-2246, vom 31. März 2026. Diese Änderung wurde vorgenommen, um die Einzelheiten festzulegen, die durch das kürzlich geänderte Kosmetikgesetz (Gesetz Nr. 20901, verkündet am 1. April 2025) delegiert wurden. Zu den wichtigsten Inhalten der Teiländerung gehören spezifische Vorschriften zu: 1. Methoden zur Offenlegung von Informationen über direkt im Ausland gekaufte Kosmetika und 2. Verfahren zur Untersuchung der tatsächlichen Situation hinsichtlich des Kaufs und der Verwendung solcher Produkte. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Transparenz und den Verbraucherschutz für direkt im Ausland gekaufte Kosmetika, die auf den koreanischen Markt gelangen, zu verbessern.

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Koreanischer Kosmetikverband (KCIA); Ministerium für Lebensmittelsicherheit und Arzneimittel (MFDS); Kosmetikvorschriften