Am 5. März 2026 veröffentlichte das Umweltministerium (Taiwan) diese offizielle Bekanntmachung zur Änderung von Punkt 5 der bestehenden Bekanntmachung über Beschränkungen bei der Verwendung von Kunststoffschalen und Verpackungskartons, wobei die Änderung unmittelbar ab dem 5. März 2026 in Kraft trat. Der geänderte Punkt 5 erlegt bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen (z. B. Einzelhändlern, Lieferanten oder Herstellern, die mit bestimmten Waren umgehen) strengere und detailliertere Verpflichtungen hinsichtlich der Reduzierung bestimmter Kunststoffbehälter (Schalen und Verpackungskartons) auf. Zusätzlich zur Einhaltung der allgemeinen Reduktionsanforderungen in Punkt 3 müssen die Einrichtungen nun: A) Jährliche Reduktionspläne im vorgeschriebenen Format erstellen und einreichen: 1) Für laufende Betriebe: Einreichung bis zum 30. November jedes Jahres bei der zuständigen lokalen Behörde (Gemeinde oder Landkreis/Stadt) für das folgende Jahr. 2) Kettenunternehmen können konsolidierte Pläne über die Zentrale bei der zentralen Behörde einreichen. 3) Neu benannte Betriebe: Einreichung innerhalb von 2 Monaten nach Benachrichtigung. B) Umfassende Angaben in den Plan aufnehmen, wie z. B.: 1) Produktnamen, Mengen, Zeiträume und Materialien für alternative (nicht aus Kunststoff bestehende) Behälter. 2) Spezifikationen zur Gewichtsreduzierung für weiterhin verwendete Kunststoffbehälter. 3) Artikel, bei denen Schalen/Verpackungskartons entfallen. 4) Ab 2013: Reduzierungen unter Ausschluss von Ausnahmen für Eier, Kuchen/Brot sowie Obst/Gemüse. 5) Lieferanten-/Herstellerlisten für Alternativen oder Prüfberichte (unter Verwendung von FTIR, DSC, NMR, Pyrolyzer oder TGA), die das Fehlen von PET, PS, PVC, PE und PP belegen. 6) Prüfberichte von akkreditierten Labors (TAF-, ILAC- oder MOENV-zugelassene Stellen). 7) Überprüfungsmethoden und Belege für die Reduktionsergebnisse. 8) Sonstige erforderliche Informationen. C) Einreichung der jährlichen Reduktionsergebnisse bis zum 31. März jedes Jahres (für das Vorjahr) im vorgeschriebenen Format mit entsprechenden detaillierten Inhalten und Nachweisdokumenten. D) Unternehmensketten können ihre Einreichungen zusammenfassen. E) Die lokalen Behörden prüfen die Ergebnisse; sind Mängel behebbar, fordern sie den Betrieb auf, diese innerhalb von 7 Tagen zu beheben. Die Änderung verschärft die Durchsetzung der Kunststoffreduktionsziele für bestimmte Behälter, indem sie detaillierte Planung, Berichterstattung, Überprüfung und Dokumentation alternativer Materialien vorschreibt, mit dem Ziel, das Recycling von Ressourcen zu fördern und Einwegkunststoffe im Handel zu reduzieren.
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