Das tansanische Normungsinstitut hat den Entwurf des tansanischen Standards AFDC 15 (2800) DTZS veröffentlicht, der Spezifikationen für Weichbonbons festlegt, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Normenentwurf zielt darauf ab, die Sicherheit, Qualität und Einheitlichkeit von in Tansania hergestellten oder gehandelten Weichbonbonprodukten zu gewährleisten.
Weichbonbons werden als weiche, kaubare Süßwarenprodukte definiert, die durch Kochen von kohlenhydratbasierten Zutaten wie Zucker, Glukosesirup, Invertzucker, Polyolen oder Polydextrose, kombiniert mit Speisefetten, Emulgatoren und anderen zugelassenen Zutaten, hergestellt werden. Der Entwurf erkennt auch weiche Milchbonbons, gefüllte Weichbonbons und überzogene Weichbonbons als Produktvarianten an.
Gemäß den vorgeschlagenen Anforderungen müssen Weichbonbons eine einheitliche Farbe, Form und Größe, eine weiche und zähe Textur sowie einen charakteristischen Geschmack aufweisen, der frei von Ranzigkeit, Bitterkeit oder Brandgeruch ist. Das Produkt muss außerdem frei von Fremdstoffen, Verunreinigungen, sichtbarem Pilzwachstum und anderen Kontaminationen sein.
Der Standard legt wesentliche Zutaten wie Zucker, Maismehl, Wasser und Gelatine fest, während optionale Zutaten Honig, Früchte, Nüsse, Kakaoprodukte, Vitamine und Mineralstoffe, Lecithin, Xanthangummi, Reissirup, modifizierte Maisstärke und andere für den menschlichen Verzehr geeignete Zutaten umfassen können. Bei Weichbonbons auf Milchbasis muss der Milchproteingehalt mindestens 2 % betragen.
Der Entwurf legt spezifische Zusammensetzungsgrenzen fest, darunter einen maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 18 %, säureunlösliche Asche von höchstens 0,2 %, sulfatierte Asche von bis zu 1,5 % und einen Mindestgehalt an reduzierenden Zuckern von 10 % (Trockenmasse). Mikrobiologische Kriterien erfordern die Abwesenheit von Salmonellen, Escherichia coli und Staphylococcus aureus, während Hefen und Schimmelpilze 10² KBE/g nicht überschreiten dürfen.
Lebensmittelzusatzstoffe, die in Weichbonbons verwendet werden, müssen dem Allgemeinen Standard für Lebensmittelzusatzstoffe der Codex Alimentarius Kommission (CXS 192) entsprechen, und Verunreinigungen wie Schwermetalle müssen die Grenzwerte erfüllen, die im Allgemeinen Standard für Kontaminanten und Toxine in Lebensmitteln des Codex (CXS 193) festgelegt sind.
Der Standard enthält auch Bestimmungen für Probenahme, Hygienepraktiken, Verpackung und Kennzeichnung, die lebensmittelechte Verpackungen und Etiketten vorschreiben, welche den Produktnamen, Herstellerangaben, Chargennummer, Herstellungs- und Verfallsdaten, Nettogewicht, Herkunftsland, Zutatenliste, Lagerungshinweise, Markennamen und Allergeninformationen deutlich angeben.
Der vorgeschlagene Standard soll den Verbraucherschutz unterstützen, die Produktkonsistenz verbessern und Tansanias Süßwarenregelungen an internationale Lebensmittelsicherheitsstandards anpassen.