Das tansanische Normungsamt hat den Entwurf der tansanischen Norm AFDC 15 (2800) DTZS veröffentlicht, in dem Anforderungen an Weichbonbons für den menschlichen Verzehr festgelegt werden. Der Normenentwurf zielt darauf ab, die Sicherheit, Qualität und Einheitlichkeit von Weichbonbonprodukten zu gewährleisten, die in Tansania hergestellt oder gehandelt werden.
Weichbonbons werden definiert als weiche, kaubare Süßwaren, die durch das Kochen von Zutaten auf Kohlenhydratbasis wie Zucker, Glukosesirup, Invertzucker, Polyole oder Polydextrose in Kombination mit Speisefetten, Emulgatoren und anderen zugelassenen Zutaten hergestellt werden. Der Entwurf erkennt zudem Milchbonbons, gefüllte Weichbonbons und überzogene Weichbonbons als Produktvarianten an.
Gemäß den vorgeschlagenen Anforderungen müssen Weichbonbons eine einheitliche Farbe, Form und Größe sowie eine weiche und zähe Konsistenz aufweisen und einen charakteristischen Geschmack haben, der frei von Ranzigkeit, Bitterkeit oder einem verbrannten Geruch ist. Das Produkt muss zudem frei von Fremdstoffen, Verunreinigungen, sichtbarem Pilzbefall und sonstigen Verunreinigungen sein.
Die Norm legt wesentliche Zutaten wie Zucker, Maismehl, Wasser und Gelatine fest, während zu den optionalen Zutaten Honig, Früchte, Nüsse, Kakaoprodukte, Vitamine und Mineralstoffe, Lecithin, Xanthan, Reissirup, modifizierte Maisstärke sowie andere für den menschlichen Verzehr geeignete Zutaten gehören können. Bei Weichbonbons auf Milchbasis muss der Milchproteingehalt mindestens 2 % betragen.
Der Entwurf legt spezifische Grenzwerte für die Zusammensetzung fest, darunter einen maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 18 %, einen Gehalt an säureunlöslicher Asche von höchstens 0,2 %, einen Gehalt an sulfatierter Asche von bis zu 1,5 % sowie einen Mindestgehalt an reduzierenden Zuckern von 10 % (Trockenbasis). Die mikrobiologischen Kriterien verlangen die Abwesenheit von Salmonellen, Escherichia coli und Staphylococcus aureus, während Hefen und Schimmelpilze 10² KBE/g nicht überschreiten dürfen.
Lebensmittelzusatzstoffe, die in Weichbonbons verwendet werden, müssen der Allgemeinen Norm der Codex-Alimentarius-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe (CXS 192) entsprechen, und Kontaminanten wie Schwermetalle müssen die Grenzwerte einhalten, die in der Allgemeinen Norm des Codex für Kontaminanten und Toxine in Lebensmitteln (CXS 193) festgelegt sind.
Die Norm enthält zudem Bestimmungen zu Probenahme, Hygienemaßnahmen, Verpackung und Kennzeichnung und schreibt lebensmittelechte Verpackungen sowie Etiketten vor, auf denen der Produktname, Angaben zum Hersteller, die Chargennummer, das Herstellungs- und Verfallsdatum, das Nettogewicht, das Herkunftsland, die Zutatenliste, Lagerungshinweise, der Markenname und die Allergenkennzeichnung deutlich angegeben sind.
Der vorgeschlagene Standard soll den Verbraucherschutz stärken, die Produktkonsistenz verbessern und die tansanischen Vorschriften für Süßwaren an internationale Standards für Lebensmittelsicherheit anpassen.