Am 9. März 2026 veröffentlichte die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) eine Bekanntmachung in Band 143, Seite 12 des Amtsblatts, die die Verfahren für Lebensmittelregistrierungsnummern überarbeitet. Die Verordnung trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen umfassen:
1. Geltungsbereich der Produkte, die Lebensmittelregistrierungsnummern benötigen.
Anträge gelten für verarbeitete Milch- und Milchprodukte wie Joghurt, Eiscreme, versiegelte verpackte Getränke, versiegelte verpackte Lebensmittel, Instantkaffee, Elektrolytgetränke, Nahrungsergänzungsmittel und Gelée Royale.
2. Anforderungen an Importdokumente.
Importierte Produkte innerhalb der oben genannten Kategorien müssen den originalen Produktqualitätsprüfbericht einreichen, der von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes oder von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt wurde.
3. Verfahren zur Etikettenänderung.
Für Produktetikettenänderungen, die keine Änderungen des Nährwerts beinhalten, wie z. B. Überarbeitungen von Produktionslizenznummern oder das Hinzufügen von Warnhinweisen, können Anträge auf Änderung elektronisch bei der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde eingereicht werden.