Am 9. April 2026 erließ das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) aktualisierte Vorschriften zur Qualität, Überwachung, Aufbereitung und Kennzeichnung von Quellwasser und natürlichem Mineralwasser im Vereinigten Königreich. Die Verordnung trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und führt detailliertere technische und Compliance-Anforderungen für Betreiber ein.
1. Anforderungen an Quellwasser
a. Wasserqualitätsstandards
Quellwasser muss strenge Grenzwerte für chemische, mikrobiologische und radiologische Parameter einhalten, darunter:
1. Chemische Verunreinigungen:
Arsen 10 g/L
Cadmium 5 g/L
Nickel 20 g/L
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0,1 g/L
Vinylchlorid 0,5 g/L
2. Mikrobiologische Sicherheit:
Fehlen von Enterokokken
Fehlen von Pseudomonas aeruginosa
Fehlen von sulfitreduzierenden anaeroben sporenbildenden Bakterien
Radioaktive Substanzen:
Radon 100 Bq/L
Tritium 100 Bq/L
b. Aufbereitungsauflagen
Die Oxidation mit sauerstoffangereicherter Luft erfordert eine vorherige Genehmigung der örtlichen Behörden
Aufbereitungsrückstände müssen innerhalb der festgelegten Grenzwerte bleiben
Jegliche unbeabsichtigten Desinfektionswirkungen sind verboten
Die Behandlung mit aktiviertem Aluminiumoxid ist ausschließlich auf die Entfernung von Fluorid beschränkt und erfordert eine Genehmigung mindestens drei Monate im Voraus.
c. Kennzeichnungsanforderungen
Das Produkt muss als Quellwasser gekennzeichnet sein
Die Entnahmestelle muss klar angegeben werden
Wird ein anderer geografischer Name verwendet:
Die Schriftgröße des Quellortes muss mindestens 1,5-mal größer sein als der Produktname
Wird eine Oxidation mit ozonangereicherter Luft verwendet, muss dies auf dem Etikett angegeben werden.
2. Anforderungen an natürliches Mineralwasser
a. Überwachungs- und Prüfpflichten
Betreiber müssen eine strukturierte und regelmäßige Überwachung durchführen:
Monatlich: Durchflussrate, Trockenrückstand (Mineralgehalt), Leitfähigkeit
Vierteljährlich: Anionen und Kationen
Monatlich: natürlich vorkommende chemische Substanzen (z. B. Arsen ? 0.010 mg/L, Blei ? 0.010 mg/L, Nitrat ? 50 mg/L)
Alle 3 Monate: mikrobiologische Tests, die das Fehlen von Krankheitserregern wie Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken bestätigen
b. Zulässige Verarbeitungsverfahren
Es sind nur bestimmte Behandlungen erlaubt:
Filtration oder Dekantation
Entfernung oder Zugabe von Kohlendioxid
Oxidation mit sauerstoffangereicherter Luft
Behandlung mit aktiviertem Aluminiumoxid
c. Kennzeichnung und Angaben
Das Produkt muss als natürliches Mineralwasser gekennzeichnet sein
Obligatorische Etiketteninformationen umfassen:
Entnahmestelle
Mineralische und chemische Zusammensetzung mit Gehaltsangaben
Warnhinweis für Fluorid:
Wenn Fluorid > 1,5 mg/L ? muss das Etikett angeben:
Enthält mehr als 1,5 mg/L Fluorid: Nicht für den regelmäßigen Verzehr durch Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren geeignet.
Optionale Nährwertangaben sind zulässig, wenn die Kriterien erfüllt sind, wie zum Beispiel:
Geringer Mineralgehalt (? 500 mg/L gelöste Feststoffe insgesamt)
Enthält Kalzium (z. B. Kalzium > 150 mg/L)
Regulatorische Auswirkungen
Diese aktualisierten Regeln stärken den Verbraucherschutz, die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit von Produkten, indem sie:
Einführung klarer Grenzwerte für Verunreinigungen
Standardisierung der Überwachungshäufigkeit
Verschärfung der Verarbeitungskontrollen
Verbesserung der Kennzeichnungsklarheit und Risikokommunikation, insbesondere für empfindliche Personengruppen (z. B. Kinder und Säuglinge)
Die Verordnung stellt die Übereinstimmung mit modernen Sicherheitserwartungen sicher und bewahrt gleichzeitig die eigenständige regulatorische Identität der Kategorien Quellwasser und natürliches Mineralwasser.