Am 30. März 2026 veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) das Ergebnis der Konsultation und die Stellungnahme der Regierung zu Reformen der UK REACH-Verordnung, insbesondere des Alternativen Übergangsregistrierungsmodells (ATRm). Die Konsultation (vom 16. Mai bis 25. Juli 2024) erhielt 241 Antworten und konzentrierte sich auf die Vereinfachung der Übergangsregistrierungsanforderungen für Chemikalien, die zuvor unter EU REACH registriert, aber nicht in das UK-System übertragen wurden. Die Regierung bestätigte einen verhältnismäßigeren Ansatz durch die Reduzierung der anfänglichen Datenanforderungen unter Beibehaltung des Prinzips „keine Daten, kein Markt“. Unternehmen werden zunächst Gefahrendaten einreichen, wobei die Regulierungsbehörden befugt sind, bei Bedarf weitere Informationen anzufordern. Wichtige Entscheidungen umfassen die Beibehaltung bestehender Anforderungen für Verwendungs- und Expositionsdaten (ohne neue Verpflichtungen hinzuzufügen), die Einführung gezielter Änderungen bei chemischen Sicherheitsbewertungen und -berichten sowie die Förderung des Datenaustauschs durch Stoffgruppen. Die Reformen zielen darauf ab, UK REACH enger an die regulatorischen Entscheidungen der EU anzugleichen, die Industriekosten zu senken und die regulatorische Effizienz zu verbessern, während gleichzeitig hohe Standards für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt aufrechterhalten werden. Wichtige Termine: A. Konsultationszeitraum: 16. Mai 2024 – 25. Juli 2024 B. Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses: 30. März 2026 C. Zeitplan für zukünftige Gesetzgebung: Wird zu gegebener Zeit zur Umsetzung der ATRm-Änderungen eingeführt.
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