Am 13. April 2026 hat die US-Umweltschutzbehörde (EPA) eine endgültige Regelung gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) erlassen, um den Beginn des Berichtszeitraums für die Berichts- und Aufzeichnungspflichten für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu ändern. Die neue Maßnahme verzögert den Einreichungszeitraum und legt fest, dass die Berichterstattung am 31. Januar 2027 beginnt oder 60 Tage nach dem Inkrafttreten einer bevorstehenden endgültigen Regelung, die wesentliche Überarbeitungen der PFAS-Berichtspflichten behandelt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Die Regelung behält den bestehenden sechsmonatigen Berichtszeitraum bei, mit einem verlängerten Zwölfmonatszeitraum für bestimmte Kleinhersteller, die ausschließlich als Artikelimporteure berichten. Diese Überarbeitung gibt der EPA zusätzliche Zeit, um umfangreiche öffentliche Kommentare zu prüfen, Aktualisierungen der Berichtspflichten abzuschließen und die Bereitschaft der Berichtsinstrumente und Leitlinien sicherzustellen. Sie zielt auch darauf ab, regulierten Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Einhaltung vorzubereiten und ihre Berichtsprozesse an bevorstehende regulatorische Änderungen anzupassen. Die Regelung führt keine neuen Berichtspflichten ein, sondern ändert den Zeitplan, um den Compliance-Aufwand zu reduzieren und die Datenqualität für die PFAS-Berichterstattung gemäß TSCA zu verbessern.