Am 20. Februar 2026 legte Brasilien dem Ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) der Welthandelsorganisation (WTO) den Nachtrag G/SPS/N/BRA/2442/Add.1 vor und teilte damit die Verabschiedung des Entwurfs einer Entschließung Nr. 1356 (24. Oktober 2025) mit. Der Maßnahmenentwurf wurde offiziell als Normative Anweisung Nr. 425 vom 11. Februar 2026 verabschiedet. Die von der Nationalen Gesundheitsaufsichtsbehörde (ANVISA) erlassene Verordnung sieht die Aufnahme der Monografie des Wirkstoffs E35 – Eucalyptus globulus in die Liste der Wirkstoffe von Pestiziden, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln vor, die ursprünglich gemäß der Normativen Anweisung Nr. 103 vom 19. Oktober 2021 erstellt wurde. Der Nachtrag betrifft die Bekanntgabe der Verabschiedung und Veröffentlichung der endgültigen Verordnung. Der endgültige Text ist nur in portugiesischer Sprache verfügbar. Es ist eine 60-tägige Frist für Stellungnahmen ab dem Datum der Veröffentlichung des Nachtrags vorgesehen, die am 21. April 2026 endet.