Am 20. Februar 2026 legte Brasilien dem Ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) der Welthandelsorganisation (WTO) den Nachtrag G/SPS/N/BRA/2429/Add.1 vor und teilte damit die Verabschiedung des Entwurfs der Entschließung 1355 (24. Oktober 2025) mit. Der Maßnahmenentwurf wurde offiziell als Normative Anweisung Nr. 422 vom 11. Februar 2026 verabschiedet. Die von der Nationalen Gesundheitsaufsichtsbehörde (ANVISA) erlassene Verordnung ändert die Monografie des Wirkstoffs T59-Tannine in der Monografieliste der Wirkstoffe für Pestizide, Haushaltsreinigungsmittel und Holzschutzmittel, die ursprünglich durch die Normative Anweisung Nr. 103 vom 19. Oktober 2021 festgelegt wurde. Unabhängig davon hat Anvisa die Normative Anweisung Nr. 423 vom 11. Februar 2026 verabschiedet, die die Aufnahme der Monografie für den Wirkstoff O24 – Ocimum gratissimum in dieselbe Monografieliste der Wirkstoffe vorsieht. Der Nachtrag betrifft die Bekanntgabe der Verabschiedung und Veröffentlichung der endgültigen Verordnung. Die endgültigen Texte sind auf Portugiesisch verfügbar. Es wird eine 60-tägige Stellungnahmefrist ab dem Datum der Veröffentlichung des Nachtrags eingeräumt, die am 21. April 2026 endet.

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Welthandelsorganisation (WTO); Nationale Gesundheitsaufsichtsbehörde (Anvisa); Tannine (T59); Ocimum gratissimum (O24); Wirkstoffmonographie; Pestizide; Haushaltsreiniger; Holzschutzmittel; Monographienverzeichnis