Am 13. April 2026 veröffentlichte die Welthandelsorganisation (WTO) die von China eingereichte Mitteilung G/TBT/N/CHN/2247, in der ein nationaler Normenentwurf mit dem Titel „Gebrauchsanweisung im Verbraucherinteresse – Teil 3: Allgemeine Kennzeichnung für Kosmetika“ vorgestellt wird. Die Norm wird von der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung (Standardisierungsverwaltung der V.R. China) herausgegeben. Der Entwurf legt Anforderungen an Format, Grundsätze und obligatorische Inhalte von Etiketten auf Kosmetikverpackungen fest. Sie gilt für alle in China verkauften Kosmetika, einschließlich Produkten, die über kostenlose Proben, Geschenke oder Prämienprogramme vertrieben werden. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Verbraucher am Verkaufsort klare, genaue und konsistente Produktinformationen erhalten. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, irreführende Praktiken zu verhindern und die menschliche Gesundheit und Sicherheit durch eine verbesserte Transparenz der Kosmetikkennzeichnung zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Norm ist derzeit zur Kommentierung freigegeben, mit einer 60-tägigen Konsultationsfrist, die am 12. Juni 2026 endet. Die Norm soll zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden und 12 Monate nach ihrer Genehmigung in Kraft treten.

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Staatliche Verwaltung für Marktregulierung (SAMR); Kosmetika; Kennzeichnungspflichten; Nationale Norm; Verbraucherschutz; Produktinformationen; Irreführende Praktiken; Kosmetikverpackungen; WTO TBT-Mitteilung; Gesundheit und Sicherheit