Am 9. April 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) das Addendum G/TBT/N/PER/163/Add.1, das die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der „Verordnung zum Gesetzesdekret Nr. 1570, das das Gesetz über die integrierte Verwaltung chemischer Substanzen genehmigt“, bekannt gab. Die Maßnahme wurde von Peru im Rahmen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) mitgeteilt. Das Addendum bestätigt, dass die endgültige Verordnung am 8. April 2026 durch das Oberste Dekret Nr. 005-2026-MINAM, herausgegeben vom peruanischen Umweltministerium, veröffentlicht wurde. Die Verordnung legt die Durchführungsbestimmungen für den nationalen Rahmen zur integrierten Verwaltung chemischer Substanzen fest, der ursprünglich im August 2024 als Entwurf unter G/TBT/N/PER/163 notifiziert wurde. Die Verordnung legt den rechtlichen und operativen Rahmen für die Verwaltung chemischer Substanzen über ihren gesamten Lebenszyklus fest, einschließlich Kontrollmaßnahmen für Produktion, Import, Handhabung und Umweltschutzanforderungen. Sie stärkt Perus System zur Steuerung der chemischen Sicherheit und gleicht nationale Verfahren mit den Prinzipien der integrierten Chemikalienverwaltung ab. Die Maßnahme tritt sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt „El Peruano“ in Kraft.

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Welthandelsorganisation (WTO); Umweltministerium (MINAM); Ministerium für Außenhandel und Tourismus (MINCETUR); Gesetzesdekret Nr. 1570; Verwaltung chemischer Substanzen; Gesetz über die integrierte Chemikalienverwaltung; Oberstes Dekret Nr. 005-2026-MINAM; Umweltverordnung; Steuerung der chemischen Sicherheit