Am 19. Februar 2026 übermittelten die Vereinigten Staaten dem Ausschuss für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation (WTO) den Nachtrag G/TBT/N/USA/2062/Add.8, in dem sie das Inkrafttreten einer Maßnahme bekannt gaben, mit der die Aufschiebung des Inkrafttretens bestimmter Bestimmungen der endgültigen Verordnung mit dem Titel „Trichlorethylen (TCE); Regelung gemäß dem Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA)“. Die von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) erlassene Maßnahme verlängert die Aufschiebung der Auflagen für Verwendungen, die unter Ausnahmeregelungen gemäß Abschnitt 6(g) des Gesetzes zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA) fallen, um weitere 90 Tage. Mit Wirkung vom 17. Februar 2026 wird das Inkrafttreten dieser Bestimmungen weiter auf den 18. Mai 2026 verschoben. Die ursprüngliche endgültige Regelung wurde am 17. Dezember 2024 veröffentlicht (89 FR 102568). Der Nachtrag betrifft die Bekanntgabe des Inkrafttretens der Verlängerung, die am 18. Mai 2026 wirksam wird. Die Maßnahme wird im Federal Register veröffentlicht (91 FR 7401, 18. Februar 2026)

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Welthandelsorganisation (WTO); Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA); Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA); Trichlorethylen (TCE); Ausnahmen TSCA 6(g) TSCA ; Verlängerung der Aufschiebung.