Am 14. April 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) das von den US eingereichte Addendum G/TBT/N/USA/1742/Rev.2/Add.1. Darin wurde die Veröffentlichung und das Inkrafttreten einer endgültigen Regelung bekannt gegeben, die den Berichtszeitplan gemäß der Regelung zur Berichterstattung und Aufzeichnung von Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) überarbeitet. Diese Maßnahme wird von der US Umweltschutzbehörde (EPA) erlassen. Die endgültige Regelung ändert den Beginn der Einreichungsfrist für die PFAS-Berichterstattung gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA). Gemäß dem überarbeiteten Zeitplan beginnt die Berichtsfrist am 31. Januar 2027 oder 60 Tage nach dem Inkrafttreten einer bevorstehenden endgültigen Regelung, die die wesentlichen Anforderungen der PFAS-Berichtsregel behandelt, je nachdem, welches Datum früher liegt. Die Überarbeitung zielt darauf ab, den regulierten Unternehmen zusätzliche Klarheit und Vorbereitungszeit zu verschaffen, bevor die Berichtspflichten beginnen. Die Regelung wurde am 13. April 2026 veröffentlicht und trat in Kraft. Sie ist Teil umfassenderer Regulierungsbemühungen zur Verbesserung der Datenerfassung und Überwachung von PFAS-Substanzen.

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Umweltschutzbehörde (EPA); Toxic Substances Control Act (TSCA); PFAS; Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen; Berichtspflichten; Aufzeichnungspflichten; Chemikalienregulierung; Endgültige Regelung; Zeitplan für die Einhaltung