Gemäß der von der FSSAI am 26. Juli 2021 veröffentlichten Verordnung über nicht-kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis (alkoholfrei) mussten alle Lebensmittelunternehmen (FBOs) die geänderten Bestimmungen bis zum 1. Februar 2022 einhalten. Gemäß der Änderung beziehen sich „nicht-kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis“ (alkoholfrei) auf Getränke, die mit Wasser hergestellt werden, das die Anforderungen an verpacktes Trinkwasser oder Mineralwasser erfüllt, jedoch ohne Zusatz von Kohlendioxid. Diese müssen auch bestimmte Zutaten enthalten, entweder einzeln oder in Kombination.
Am 12. Januar 2023 wurde eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, in der alle Regionaldirektoren angewiesen wurden, alle Lizenzen für die Kategorie „Nicht-kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis“ sorgfältig zu überprüfen, wobei nicht-konforme Fälle bis zum 31. Januar 2023 an die FSSAI-Zentrale gemeldet werden müssen. Alle nicht-konformen Lebensmittelunternehmen (FBOs) erhalten Aufforderungen, entweder die notwendigen Änderungen am Produkt vorzunehmen, um die Konformität herzustellen, oder die Herstellung unzureichender Produkte nach Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen einzustellen.
Die Lizenzen werden genau geprüft, um festzustellen, ob kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis mit Wasser hergestellt werden, das den Standards für abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser als Basis entspricht. Es wird auch überprüft, ob sie die in der Verordnung aufgeführten Zutaten einzeln oder in Kombination enthalten müssen. Zusätzlich werden kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis genau untersucht, um sicherzustellen, dass das Wort „Wasser“ in keiner Weise verwendet wird – weder in Produktnamen, auf Etiketten, in der Werbung noch in anderen Darstellungsformen. Sie müssen die in den Standards für abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser festgelegten Vitamin- und Mineralstoffgrenzwerte einhalten.
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