Indische Lebensmittelsicherheitsbehörden leiteten Maßnahmen gegen das Kuchenprodukt BEST BORMA (Charge DEC017) ein, nachdem Sorbinsäure als Sorbinsäure mit 1472,72 mg/kg nachgewiesen wurde, was den für Kuchen zulässigen regulatorischen Höchstwert (RML) überschreitet.

Als unsicher eingestuft, wurde der Fall von der Behörde unter einer staatlichen Lizenz eingeleitet, wobei die Durchsetzungsmaßnahme am 30. März 2026 als eingeleitet vermerkt wurde. Der Fall unterstreicht die fortlaufende Überwachung der Einhaltung von Konservierungsmitteln und regulatorische Maßnahmen gegen Produkte, die die zulässigen Zusatzstoffgrenzwerte überschreiten.

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Indien, FSSAI, Lebensmittelrückruf – Sorbinsäure, Kuchen