Das Canadian General Standards Board hat offiziell die Norm CAN/CGSB-32.310-2026 eingeführt, eine umfassende Aktualisierung des nationalen Rahmens für die ökologische Produktion und Verwaltung. Diese Ausgabe von 2026 ersetzt die vorherige Version von 2020 und führt strengere Anforderungen ein, die darauf abzielen, die Bezeichnung „Bio“ zu schützen und sich an moderne ökologische Herausforderungen anzupassen.
Der aktualisierte Standard bekräftigt Kanadas Engagement für die Bio-Integrität, indem er die Regeln für Landbewirtschaftung, verbotene Technologien und Tierschutz verschärft.
Strenge Umwelt- und Produktionsrichtlinien. Der Standard von 2026 präzisiert die „Kompromisslos-Zone“ für die Bio-Produktion und stellt sicher, dass zertifizierte Produkte vor synthetischer Verunreinigung und Hightech-Eingriffen geschützt sind:
1. Verlängerte Umstellungsphase: Flächen müssen eine strenge 36-monatige Übergangszeit durchlaufen, in der keine verbotenen Substanzen verwendet werden dürfen, bevor Erzeugnisse als biologisch geerntet werden können.
2. Verpflichtende Pufferzonen: Um versehentliches Übersprühen oder Abdriften von benachbarten nicht-biologischen Betrieben zu verhindern, ist nun eine dauerhafte 8-Meter-Pufferzone (26 Fuß) um Bio-Produktionseinheiten erforderlich.
3. Technologieverbote: Der Standard hält ein striktes Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Nanotechnologie und Bestrahlung aufrecht und stuft diese als unvereinbar mit den Bio-Prinzipien ein.
4. Die „95 %-Regel“ für die Bio-Kennzeichnung
Für Verbraucher bleibt das „Bio“-Siegel ein Zeichen hoher Reinheit. Nach dem Standard von 2026 muss jedes Produkt, das das Bio-Logo oder die Bio-Bezeichnung trägt, mindestens 95 % Bio-Anteil enthalten. Produkte mit einem Anteil zwischen 70 % und 95 % dürfen in ihren Beschreibungen lediglich „Bio-Zutaten“ aufführen, aber nicht das primäre Bio-Siegel tragen.
Verbesserter Tierschutz und Rückverfolgbarkeit
Der Tierschutz steht bei den neuen Überarbeitungen im Mittelpunkt. Die Aktualisierung von 2026 schreibt verbesserte Lebensbedingungen vor, die das natürliche Verhalten von Nutztieren in den Vordergrund stellen, darunter:
Tierschutzaufsicht: Produzenten müssen nun ein proaktives Engagement für den Tierschutz nachweisen, mit verpflichtenden Korrekturmaßnahmenplänen für alle festgestellten Probleme.
Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus: Von der Geburt (oder dem Eintritt in die Bio-Bewirtschaftung) bis zum endgültigen Verkaufspunkt muss jedes Tier und Produkt über ein strenges Identifizierungssystem, wie Ohrmarken oder eindeutige Chargencodes, rückverfolgbar sein.