Am 6. Februar 2026 veröffentlichte das Nationale Institut für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle (NIFDC) in China eine öffentliche Bekanntmachung, in der um Stellungnahmen zu sechs neuen bzw. überarbeiteten Normen für mikrobiologische Prüfungen von Kosmetika gebeten wurde, um die technischen Anforderungen zu verschärfen und die Produktsicherheit zu gewährleisten. Die sechs Normenentwürfe (jeweils begleitet von detaillierten Ausarbeitungsanweisungen) sind: 1. Allgemeine Grundsätze für mikrobiologische Prüfverfahren in Kosmetika – Gesamtrahmen für mikrobiologische Prüfungen. 2. Prüfverfahren für die Gesamtkeimzahl (Koloniezahl) in Kosmetika. 3. Prüfverfahren für hitzebeständige coliforme Bakterien in Kosmetika. 4. Prüfverfahren für Staphylococcus aureus in Kosmetika. 5. Prüfverfahren für Schimmelpilze und Hefen in Kosmetika. 6. Prüfverfahren für den Burkholderia cepacia-Komplex in Kosmetika. Diese Entwürfe legen standardisierte, präzise Laborverfahren (einschließlich Nährmedien, Inkubationsbedingungen, Identifizierungsverfahren und Ergebnisauswertung) zum Nachweis und zur Kontrolle mikrobieller Kontaminationen in Kosmetika fest. Frist für Stellungnahmen: 22. März 2026.

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Nationale Institute für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle (NIFDC); Normen für mikrobiologische Untersuchungen von Kosmetika; Gesamtkeimzahl; Burkholderia cepacia-Komplex; Zentrales Inspektionsinstitut