Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit schlägt aktualisierte Bedingungen für die Verwendung von Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff in bestimmten Getränkekategorien innerhalb der Europäischen Union vor. In Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Glycerin (E 422) in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe unter den Zusatzstoffen „außer Farbstoffen und Süßungsmitteln“ aufgeführt. Die vorgeschlagene Änderung zielt insbesondere auf Produkte wie die folgenden ab:
1. Slush-Getränke: Vorgeschlagene Höchstmenge für die Verwendung von Glycerin: 20.000 mg
2. Alkoholfreie Weine: Vorgeschlagene Höchstmenge für die Verwendung von Glycerin: 3.410 mg
3. Andere aromatisierte Getränke: Vorgeschlagene Höchstmenge für die Verwendung von Glycerin: 3.410 mg

Die Initiative ist eine Reaktion auf die zunehmende behördliche Kontrolle hinsichtlich der Verwendung von Glycerin in gefrorenen und halbgefrorenen Getränken, insbesondere bei Produkten, die an Kinder vermarktet werden. Glycerin wird häufig in Slush-Getränken verwendet, um die Konsistenz zu erhalten und ein vollständiges Gefrieren zu verhindern.

Im Rahmen des Vorschlags EFSA die Sicherheit und die technologische Notwendigkeit der Verwendung von Glycerin in den genannten Lebensmittelkategorien EFSA und kategoriespezifische Höchstgrenzen für die Verwendung festgelegt, um kontrollierte Expositionswerte zu gewährleisten. Nach ihrer förmlichen Verabschiedung wird die Verordnung voraussichtlich am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Der Vorschlag könnte Getränkehersteller und Produktentwickler dazu verpflichten, die bestehenden Glycerinkonzentrationen in den betreffenden Produkten neu zu bewerten, um die Einhaltung der überarbeiteten EU-Vorgaben und der zulässigen Verwendungsmengen sicherzustellen.

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