Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schlägt aktualisierte Bedingungen für die Verwendung von Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff in bestimmten Getränkekategorien innerhalb der Europäischen Union vor. In Teil B des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Glycerin (E 422) in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe unter den Zusatzstoffen „außer Farbstoffen und Süßungsmitteln“ aufgeführt. Die vorgeschlagene Änderung betrifft insbesondere Produkte wie:
1. Slush-Eis-Getränke: Vorgeschlagener maximaler Glycerin-Einsatz: 20.000 mg/kg
2. Entalkoholisierte Weine: Vorgeschlagener maximaler Glycerin-Einsatz: 3.410 mg/kg
3. Andere aromatisierte Getränkeformulierungen: Vorgeschlagener maximaler Glycerin-Einsatz: 3.410 mg/kg
Die Initiative folgt einer zunehmenden regulatorischen Prüfung der Verwendung von Glycerin in gefrorenen und halbgefrorenen Getränken, insbesondere in Produkten, die an Kinder vermarktet werden. Glycerin wird häufig in Slush-Eis-Getränken verwendet, um die Textur zu erhalten und ein vollständiges Einfrieren zu verhindern.
Im Rahmen des Vorschlags bewertete die EFSA die Sicherheit und den technologischen Bedarf an Glycerin in den identifizierten Lebensmittelkategorien und legte kategoriespezifische maximale Nutzungsschwellen fest, die kontrollierte Expositionsniveaus gewährleisten sollen. Nach der förmlichen Annahme wird die Verordnung voraussichtlich am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Der Vorschlag kann von Getränkeherstellern und -formulierern verlangen, die bestehenden Glycerinkonzentrationen in den betreffenden Produkten neu zu bewerten, um die Einhaltung der überarbeiteten EU-Spezifikationen und der zulässigen Verwendungsmengen sicherzustellen.