Am 15. April 2026 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgütersicherheit (SCCS) seine vorläufige Stellungnahme (SCCS/1688/26) zur Sicherheit von Heliotropin (CAS-Nr. 120-57-0) in kosmetischen Mitteln, auf Anfrage der Europäischen Kommission. Die am 26. März 2026 angenommene Stellungnahme bewertet potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Basierend auf den eingereichten Daten und seiner wissenschaftlichen Bewertung kam der SCCS zu dem Schluss, dass Heliotropin als sicher angesehen werden kann, wenn es in Konzentrationen von bis zu 1,8 % ausschließlich in feinen Duftstoffen für erwachsene Verbraucher verwendet wird. Diese Schlussfolgerung spiegelt einen vorsichtigen Ansatz wider, aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer potenziellen Reproduktionstoxizität, wodurch sichergestellt wird, dass die Expositionsszenarien innerhalb akzeptabler Sicherheitsmargen bleiben. Der SCCS schlug keine alternativen sicheren Konzentrationsgrenzwerte für breitere kosmetische Anwendungen über diese spezifische Anwendung hinaus vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen der eingereichten Daten keine zusätzlichen wissenschaftlichen Bedenken festgestellt, obwohl die Bewertung auf die bewerteten Anwendungsbedingungen beschränkt bleibt. Eine öffentliche Konsultation zur vorläufigen Stellungnahme ist bis zum 15. Juni 2026 geöffnet, um Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, Kommentare und zusätzliche wissenschaftliche Nachweise einzureichen. Das Ergebnis wird zukünftige regulatorische Überlegungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 beeinflussen und Risikomanagemententscheidungen für Duftstoffe in kosmetischen Produkten in der gesamten Europäischen Union unterstützen.

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Europäische Kommission (EC); Wissenschaftlicher Ausschuss für Konsumgütersicherheit (SCCS); Heliotropin