Am 14. April 2026 veröffentlichte Health Canada eine Änderungsmitteilung (MFAA-2602) zu seiner Liste der zugelassenen Lebensmittelenzyme, mit der die erweiterte Verwendung von Transglutaminase aus Bacillus licheniformis als Lebensmittelenzym offiziell genehmigt wurde. Diese Änderung, die mit ihrer Veröffentlichung sofort in Kraft trat, erweitert den Anwendungsbereich von Transglutaminase erheblich über mehrere Lebensmittelkategorien hinweg unter Bedingungen, die der Guten Herstellungspraxis (GMP) entsprechen. Transglutaminase ist weithin bekannt für ihre Proteinvernetzungsfunktion, die Textur, Bindung und strukturelle Integrität in verschiedenen Lebensmittelmatrizen verbessert. Die aktualisierte Genehmigung erlaubt die Verwendung dieses Enzyms in einer breiten Palette von Lebensmittelprodukten. Dazu gehören Brauanwendungen wie Bier und Braumalz sowie ein breites Spektrum an Fleisch- und Geflügelprodukten, darunter Würste, Hackbraten, Fleischrollen, Pökelfleisch und gemischte Fisch-Fleisch-Zubereitungen. Das Enzym ist auch für die Verwendung in Getreideprodukten wie Brot, Weißmehl, Vollkornmehl, Nudeln und anderen nicht standardisierten Backwaren zugelassen. Im Milchsektor erstrecken sich die zugelassenen Verwendungen nun auf standardisierte und nicht standardisierte Produkte, einschließlich Schmelzkäse, Frischkäse, Käseaufstriche, Joghurt und gefrorene Milchdesserts. Darüber hinaus unterstützt die Änderung ausdrücklich die Anwendung von Transglutaminase in pflanzlichen und alternativen Proteinprodukten, wie Milchersatzprodukten, Eiersatzprodukten, Fleisch- und Geflügelersatzprodukten, Tofu, Tempeh sowie Pflanzenproteinkonzentraten und -isolaten, was die sich entwickelnden Trends in der Lebensmittelinnovation widerspiegelt. Diese regulatorische Aktualisierung baut auf früheren Genehmigungen von Transglutaminase aus anderen mikrobiellen Quellen auf, darunter Streptoverticillium mobaraense und Streptomyces mobaraensis, die bereits für die Verwendung in verschiedenen Lebensmittelkategorien unter GMP-Bedingungen zugelassen sind. Die Aufnahme des Stammes Bacillus licheniformis NZYM-TR steht im Einklang mit den laufenden Bemühungen, Enzymquellen zu harmonisieren und die technologische Flexibilität für Lebensmittelhersteller zu erweitern. Wichtig ist, dass Health Canada vor der Genehmigung eine umfassende Sicherheitsbewertung vor der Markteinführung durchgeführt hat. Diese Bewertung umfasste mehrere wissenschaftliche Bereiche, darunter die ernährungsbedingte Exposition, Allergenität, mikrobiologische und chemische Sicherheit, Molekularbiologie, ernährungsphysiologische Auswirkungen und Toxikologie. Basierend auf dieser strengen Überprüfung kam die Behörde zu dem Schluss, dass das Enzym für seine beabsichtigten Verwendungen sicher ist, wenn es gemäß GMP angewendet wird.

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