Am 14. April 2026 hat Health Canada eine Änderungsmitteilung (MFAA-2602) zu seiner Liste der zugelassenen Lebensmittelenzyme herausgegeben, womit die erweiterte Verwendung von Transglutaminase, gewonnen aus Bacillus licheniformis, als Lebensmittelenzym offiziell genehmigt wurde. Diese Änderung, die mit ihrer Veröffentlichung sofort in Kraft trat, erweitert den Anwendungsbereich von Transglutaminase in verschiedenen Lebensmittelkategorien erheblich, unter Bedingungen, die den Guten Herstellungspraktiken (GMP) entsprechen. Transglutaminase ist weithin bekannt für ihre Fähigkeit zur Proteinvernetzung, wodurch Textur, Bindung und strukturelle Integrität in verschiedenen Lebensmittelmatrizen verbessert werden.
Die aktualisierte Genehmigung erlaubt die Verwendung dieses Enzyms in einer Vielzahl von Lebensmittelprodukten. Dazu gehören Brauanwendungen wie Bier und Braumaische, sowie ein breites Spektrum an Fleisch- und Geflügelprodukten, darunter Würste, Hackbraten, Fleischrollen, Pökelwaren und gemischte Fisch-Fleisch-Zubereitungen. Das Enzym ist auch für die Verwendung in Getreideprodukten wie Brot, Weißmehl, Vollkornmehl, Nudeln und anderen nicht standardisierten Backwaren zugelassen.
Im Milchsektor erstrecken sich die zugelassenen Anwendungen nun auf standardisierte und nicht standardisierte Produkte, einschließlich Schmelzkäse, Frischkäse, Käseaufstriche, Joghurt und gefrorene Milchdesserts.
Darüber hinaus unterstützt die Änderung ausdrücklich die Anwendung von Transglutaminase in pflanzlichen und alternativen Proteinprodukten, wie Milchanaloga, Eiersatzprodukten, Fleisch- und Geflügelanaloga, Tofu, Tempeh sowie Pflanzenproteinkonzentraten und -isolaten, was die sich entwickelnden Trends in der Lebensmittelinnovation widerspiegelt. Diese regulatorische Aktualisierung baut auf früheren Zulassungen von Transglutaminase auf, die aus anderen mikrobiellen Quellen, einschließlich Streptoverticillium mobaraense und Streptomyces mobaraensis, gewonnen wird und bereits für die Verwendung in verschiedenen Lebensmittelkategorien unter GMP-Bedingungen zugelassen ist. Die Aufnahme des Stammes Bacillus licheniformis NZYM-TR steht im Einklang mit den laufenden Bemühungen, Enzymquellen zu harmonisieren und die technologische Flexibilität für Lebensmittelhersteller zu erweitern.
Wichtig ist, dass Health Canada vor der Zulassung eine umfassende Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen durchgeführt hat. Diese Bewertung umfasste mehrere wissenschaftliche Bereiche, darunter die ernährungsbedingte Exposition, Allergenität, mikrobiologische und chemische Sicherheit, Molekularbiologie, ernährungsphysiologische Auswirkungen und Toxikologie. Basierend auf dieser strengen Überprüfung kam die Behörde zu dem Schluss, dass das Enzym für seine vorgesehenen Anwendungen sicher ist, wenn es gemäß GMP eingesetzt wird.