Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat eine umfassende Verfahrensreform eingeführt, indem sie die Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens für Produkt- und Angabengenehmigungen (ePAAS) als zentrale Plattform für alle Anträge auf Vorabgenehmigungen und Risikobewertungen im Rahmen des indischen Lebensmittelrechts vorschreibt. Das neue System ist ab dem 1. Juni 2026 verbindlich.
Bisher wurden Anträge auf Zulassungen, Genehmigungen, Risikobewertungen und Meldungen über verschiedene Einreichungskanäle bearbeitet, darunter manuelle Einreichungen, E-Mails und unterschiedliche Abteilungsabläufe. Gemäß der neuen Dienstanweisung müssen nun alle Anträge, die einer Vorabgenehmigung bedürfen, ausschließlich über das ePAAS-Portal eingereicht werden. Offline-, physische und E-Mail-basierte Einreichungen werden nicht mehr akzeptiert. Für die Einreichung, Prüfung, Überwachung und Einlegung von Einsprüchen wurde ein zentralisierter digitaler Workflow eingerichtet. FSSAI die Genehmigungswege für Produkte, Zutaten, Angaben und Verfahren offiziell in einem einheitlichen elektronischen System zusammengefasst.
Die Behörde stellte zudem klar, dass die Formate der Unterlagen weiterhin dem Rahmen folgen, der in den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -standards (Genehmigung für nicht spezifizierte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten) von 2017 festgelegt wurde, sofern nicht anders angegeben.
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