Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat eine wichtige Verfahrensreform eingeführt, indem sie die Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens für Produkt- und Anspruchsgenehmigungen (ePAAS) als zentrale Plattform für alle Anträge auf Vorabgenehmigung und Risikobewertung im Rahmen des indischen Lebensmittelrechts vorschreibt. Das neue System wird ab dem 1. Juni 2026 verbindlich.
Zuvor wurden Anträge auf Genehmigungen, Zulassungen, Risikobewertungen und Meldungen über verschiedene Einreichungswege bearbeitet, darunter manuelle Einreichungen, E-Mails und unterschiedliche Abteilungsprozesse. Gemäß der neuen Dienstanweisung müssen alle Anträge, die eine Vorabgenehmigung erfordern, nun ausschließlich über das ePAAS-Portal eingereicht werden. Offline-, physische und E-Mail-basierte Einreichungen werden nicht mehr akzeptiert. Ein zentralisierter digitaler Workflow wurde für die Einreichung, Überprüfung, Überwachung und Beschwerdeverfahren eingerichtet. Die FSSAI hat die Genehmigungswege für Produkte, Inhaltsstoffe, Produktangaben und Prozesse formell in einem einheitlichen elektronischen System zusammengeführt.
Die Behörde stellte außerdem klar, dass die Dossierformate weiterhin dem Rahmen der Food Safety and Standards (Approval for Non-Specified Food and Food Ingredients) Regulations von 2017 folgen werden, sofern nichts anderes festgelegt ist.

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