Am 19. Mai 2026 verabschiedete das japanische Kabinett einen Kabinettsbeschluss zur teilweisen Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Prüfung und Regulierung der Herstellung chemischer Stoffe (Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe). Mit dieser Änderung werden langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCAs) und deren Salze, LC-PFCA-verwandte Stoffe, Chlorpyrifos sowie mittelkettige chlorierte Paraffine (MCCPs) als „spezifizierte chemische Stoffe der Klasse I“ eingestuft, womit Beschlüsse im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs) umgesetzt werden. Gemäß der geänderten Verordnung unterliegen diese Stoffe aufgrund ihrer Persistenz, ihres Bioakkumulationspotenzials und ihrer Langzeittoxizität den strengsten chemischen Kontrollmaßnahmen Japans. Die Einstufung sieht Beschränkungen für die Herstellung, Einfuhr und Verwendung dieser Stoffe vor und legt Einfuhrverbote für bestimmte Produkte fest, die diese Stoffe enthalten. Zu den betroffenen Produkten zählen Schmierstoffe, die LC-PFCA, LC-PFCA-verwandte Stoffe oder MCCPs enthalten, sowie Holzschutzmittel, die Chlorpyrifos enthalten. Die Änderung schreibt zudem vor, dass bestimmte Feuerlöscher, Löschmittel und Schaumlöschmittel, die LC-PFCA oder verwandte Stoffe enthalten, während einer Übergangsfrist den von der Regierung festgelegten technischen Standards entsprechen müssen. Die Kabinettsverordnung soll am 22. Mai 2026 verkündet werden und am 22. November 2026 in Kraft treten. Die Maßnahme gleicht Japans innerstaatlichen Rahmen für das Chemikalienmanagement an die internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens an und verschärft die Kontrollen persistenter organischer Schadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

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