Am 19. Mai 2026 veröffentlichten die drei zuständigen japanischen Ministerien – das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) – die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum „Kabinettsbeschluss zur teilweisen Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Prüfung und Regulierung der Herstellung usw. chemischer Stoffe“. Der Verordnungsentwurf, dessen Rechtsgrundlage die Artikel 2, 24, 28 und 52 des Gesetzes bilden, stand vom 20. März bis zum 18. April 2026 zur Stellungnahme offen. Insgesamt gingen fünf Stellungnahmen ein. Nach sorgfältiger Prüfung beschlossen die Behörden, den Verordnungsentwurf auf der Grundlage der eingereichten Stellungnahmen nicht zu ändern. Die endgültige Kabinettsverordnung wurde am 22. Mai 2026 verkündet. Diese Änderung ist Teil der laufenden Bemühungen Japans im Bereich des Umweltschutzes und der Regulierung der Chemikaliensicherheit. Interessierte sollten die offizielle Bekanntmachung für alle Einzelheiten konsultieren und sicherstellen, dass sie die überarbeitete Durchführungsverordnung nach deren Verkündung einhalten.
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