Am 1. Juni 2026 veröffentlichte das japanische Umweltministerium den Entwurf einer Ministerialverordnung zur Festlegung chemischer Stoffe gemäß Artikel 1 Absatz 1 Nummer 42 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Prüfung chemischer Stoffe und die Regulierung ihrer Herstellung usw. (Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe). Der Entwurf sieht eine öffentliche Stellungnahmefrist vor, die am 1. Juni um 10:00 Uhr beginnt und am 30. Juni 2026 um 23:59 Uhr endet; die Stellungnahmen können über das e-Gov-Portal für öffentliche Stellungnahmen eingereicht werden. Die Verordnung würde bestimmte Stoffe für eine regulatorische Behandlung im CSCL ausweisen und sich dabei an die Rechtsgrundlage in Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes sowie an die am 22. November 2026 in Kraft tretende Bestimmung der Durchführungsverordnung anpassen. Interessierte Kreise – darunter Hersteller, Importeure und Branchenverbände – sind aufgefordert, Stellungnahmen zum Geltungsbereich, zu den Kriterien und zu den Einzelheiten der Umsetzung des Entwurfs einzureichen. Der Vorschlag fällt in den Bereich des Umweltschutzes und zielt darauf ab, das Chemikalienmanagement zu stärken, indem Stoffe, die Überwachungs-, Melde- oder Kontrollmaßnahmen erfordern, offiziell aufgelistet werden. Die eingereichten Stellungnahmen fließen in die abschließenden Überarbeitungen vor der Verkündung ein. Die Ankündigung folgt auf Japans fortlaufende Bemühungen, die Maßnahmen zur Chemikalienkontrolle zu aktualisieren und die Transparenz bei regulatorischen Entscheidungsprozessen durch das öffentliche Konsultationsverfahren gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu verbessern.

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Umweltministerium; Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL); Verwaltungsverfahrensgesetz