Am 13. April 2026 veröffentlichte die Welthandelsorganisation (WTO) die von China eingereichte Mitteilung G/TBT/N/CHN/2247, in der ein Entwurf eines nationalen Standards mit dem Titel „Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Kosmetika“ vorgestellt wurde. Die Mitteilung wurde von der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung (Standardisierungsverwaltung der V.R. China) herausgegeben. Der Standardentwurf legt allgemeine Anforderungen, Inhaltsstoffkontrollen und Produktsicherheitsanforderungen für Kosmetika fest, die in China hergestellt und vermarktet werden. Er gilt für alle Kosmetikprodukte, die auf dem heimischen Markt verkauft werden, schließt jedoch Produkte aus, die ausschließlich für den Export bestimmt sind. Die Maßnahme zielt darauf ab, die regulatorische Aufsicht über die Kosmetikformulierung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während des gesamten Produktlebenszyklus zu stärken. Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern, irreführende Praktiken zu verhindern und den Schutz der menschlichen Gesundheit und Sicherheit durch die Festlegung umfassender Sicherheitsstandards für Kosmetikprodukte zu gewährleisten. Der Entwurf ist derzeit für Stellungnahmen von Interessengruppen geöffnet, mit einer 60-tägigen Konsultationsfrist, die am 12. Juni 2026 endet. Das endgültige Annahmedatum steht noch nicht fest, und die Verordnung wird voraussichtlich 12 Monate nach der Genehmigung in Kraft treten.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Staatliche Verwaltung für Marktregulierung (SAMR); Kosmetika; Kosmetiksicherheit; Nationaler Standard; Anforderungen an Inhaltsstoffe; Produktsicherheit; Verbraucherschutz; Gesundheit und Sicherheit; WTO TBT-Mitteilung; Verordnungsentwurf; Öffentliche Konsultation