Am 23. März 2026 unterrichtete die Europäische Union die Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT) einen Entwurf für einen Durchführungsbeschluss der Kommission über die Nichtzulassung von Poly(dimethyloctadecyl[3-(trihydroxysilyl)propyl]ammoniumchlorid), hergestellt aus Dimethyloctadecyl[3-(trimethoxysilyl)propyl]ammoniumchlorid, als bestehenden Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten. Die Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Der Entscheidungsentwurf kommt zu dem Schluss, dass der Wirkstoff aufgrund erheblicher Datenlücken, einschließlich des Fehlens validierter Analysemethoden und unzureichender Informationen über die physikalisch-chemischen Eigenschaften, nicht für die Produkttypen 2, 7 und 9 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zugelassen werden kann. Infolgedessen war es nicht möglich, Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu bewerten oder festzustellen, ob der Stoff karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch ist. Zudem wurde die Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen. Folglich wären Artikel, die mit diesem Wirkstoff behandelt wurden oder diesen enthalten, 180 Tage nach Erlass der Nichtzulassungsentscheidung auf dem EU-Markt nicht mehr zulässig. Die Maßnahme zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen sowie die Harmonisierung der Rechtsvorschriften in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen. Als vorgeschlagener Zeitpunkt für die Annahme ist Juni 2026 vorgesehen, mit Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und Anwendung 12 Monate nach der Annahme. Interessenträger sind aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe, d. h. bis zum 22. Mai 2026, Stellungnahmen einzureichen.
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