Am 6. Mai 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Mitteilung der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Verlängerung des Aufschubs des Inkrafttretens bestimmter Bestimmungen der endgültigen Verordnung mit dem Titel „Trichlorethylen (TCE); Verordnung gemäß dem Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA)“. Die Mitteilung wurde auf Antrag der Delegation der Vereinigten Staaten verbreitet und bezieht sich auf die zuvor unter G/TBT/N/USA/2062/Add.1 notifizierte Maßnahme. Als für die Maßnahme zuständige Behörde wurde die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA) genannt. Die Mitteilung betrifft Rechtsvorschriften für Trichlorethylen (TCE) gemäß Titel 40 des Code of Federal Regulations (CFR), Teil 751. Der Mitteilung zufolge EPA den Aufschub des Inkrafttretens bestimmter Auflagen für Verwendungszwecke, die unter Ausnahmeregelungen gemäß Abschnitt 6(g) des Gesetzes zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA) fallen. Der Aufschub gilt für Auflagen im Zusammenhang mit der endgültigen Verordnung, die ursprünglich am 17. Dezember 2024 im Federal Register (89 FR 102568) veröffentlicht wurde. EPA , dass die Auflagen für die gemäß TSCA 6(g) TSCA ausgenommenen Verwendungen von TCE mit Wirkung vom 18. Mai 2026 bis zum Abschluss der laufenden gerichtlichen Überprüfungsverfahren weiterhin aufgeschoben bleiben. Die Verlängerung wurde am 5. Mai 2026 im Federal Register unter 91 FR 24133 veröffentlicht.