
Chemikalienregistrierung in Indonesien – Übersicht.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in verschiedenen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte in verschiedenen Märkten zu platzieren.
In Indonesien fallen chemische Produkte wie Waschmittel, Reiniger (Wäschepflegemittel), Desinfektionsmittel und antiseptische Präparate (z. B. zur Anwendung auf unbelebten und harten Oberflächen) unter die Verordnung des Gesundheitsministers Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010. Diese Produkte werden als Haushaltspflegeprodukte (Household Health Products, HHP), abgekürzt PKRT (Perbekalan Kesehatan Rumah Tangga), eingestuft und je nach Risikograd weiter klassifiziert, wie unten beschrieben:
- Geringes Risiko – Klasse I.
- Mittleres Risiko – Klasse II.
- Hohes Risiko – Klasse III.
Weitere gefährliche und toxische Chemikalien (B3-Chemikalien) werden vom Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft (MoEF) reguliert, das vorschreibt, dass solche Chemikalien registriert werden müssen, bevor sie auf dem indonesischen Markt in Verkehr gebracht werden. Chemikalien für den begrenzten Gebrauch (B3) oder die zum ersten Mal importiert werden, erfordern eine Meldung vor der Einfuhr. Alle Chemikalien müssen gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Die GHS-Gefahrenklassifizierung ist in Indonesien für die Chemikalienklassifizierung, Kennzeichnung und SDS-Erstellung anwendbar.
Tabelle 1: Indonesische Chemikalienvorschriften – Übersicht.
Kategorien | Biozid/Desinfektionsmittel | Reinigungsmittel /Reinigungsprodukte | Allgemeine Verbraucherprodukte | Chemikalien |
| Chemische Regulierung | Gesundheitsminister Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010.
| Management gefährlicher und toxischer Substanzen [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)].
| Management gefährlicher und toxischer Substanzen [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)]. MoEF-Verordnung 36/2017 über Registrierungs- und Meldeverfahren für gefährliche und toxische Substanzen. KEP NR. 187/MEN/1999 (Umgang mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz). Verordnung des Industrieministers Nr. 87 von 2009 betreffend das Global Harmonisierte System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien. | |
| Registrierungs-/Meldepflicht | Ja | Nein | Ja (nur für gefährliche/toxische Chemikalien). | |
| Prozessübersicht | Antragseinreichung für PKRT online über http://regalkes.kemkes.go.id/. | Es ist lediglich die Produktkonformität erforderlich, um die Sicherheit und Qualität des Produkts zu gewährleisten. | Antragseinreichung über das PTSP-Online-System. | |
| Lokaler Vertreter | Ja (Alleinvertreter im Falle des ausländischen Herstellers). | N/A | Ja (kann ein Importeur sein). | |
| Wichtige Datenanforderungen |
| N/A | Erforderliche Dokumente für die Registrierung von B3-Chemikalien:
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